Vorlage
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 5 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
Änderung vom … [Vorentwurf vom 29. September 2015]
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. März 20071 über Fernmeldedienste wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 1
1Die Grundversorgung umfasst die folgenden Dienste:
a. öffentlicher Telefondienst, der das Führen von nationalen und internationalen Telefongesprächen in Echtzeit mit einer Rufnummer ermöglicht;
b. öffentlicher Telefondienst, der das Führen von nationalen und internationalen Telefongesprächen in Echtzeit mit drei Rufnummern ermöglicht;
c. ein oder zwei kostenlose Einträge im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes bei Beanspruchung eines Dienstes nach Buchstabe a oder b;
d. Zugang zum Internet mit einer garantierten Übertragungsrate von 3000/300 kbit/s;
e. Dienste für Hörbehinderte:
1. Bereitstellen eines Transkriptionsdienstes für Hörbehinderte, der auch Notrufe abdeckt, sowie eines SMS-Vermittlungsdienstes, die beide rund um die Uhr verfügbar sind,
2. Bereitstellen eines Vermittlungsdienstes über Videotelefonie, der mindestens werktags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr verfügbar ist;
f. Verzeichnis und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität: Zugang zu den Verzeichnisdaten der Kundinnen und Kunden aller Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes in der Schweiz über eine Sprachauskunft in den drei Amtssprachen und durch das Bereitstellen eines Vermittlungsdienstes rund um die Uhr (Nummer 1145); sofern die Grundversorgungskonzessionärin einen Dienst zur Herstellung
1 SR 784.101.1
2016–xxxx