Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Dezember 2016
Anhörung zur Änderung der Verordnung
über Fernmeldedienste
Zusammenfassung der Ergebnisse
1 Einleitung
Gestützt auf das Vernehmlassungsgesetz (VIG; SR 172.061) hörte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die betroffenen Kreise zum Änderungsentwurf der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) an. Die öffentliche Anhörung dauerte vom 29. September 2015 bis am 1. Dezember 2015. Grund für die Revision der FDV ist der angepasste Katalog von grundlegenden Telekomdiensten und die Anpassung der entsprechenden Angebotsmodalitäten, welche die Grundlage für die Neuvergabe der Grundversorgungskonzession ab 2018 bilden.
Das BAKOM erhielt 71 Stellungnahmen zur unterbreiteten Vorlage (vgl. Anhang). Diese wurden im Originalwortlaut auf der Website des BAKOM publiziert (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen).
Hauptanliegen der Stellungnahmen bilden die Kritik an den vorgeschlagenen Preisobergrenzen, die Erhöhung der Übertragungsrate von 2'000/200 kbit/s auf 3'000/300 kbit/s, die dreijährige Übergangsfrist für die Weiterführung von analogen und ISDN-Schnittstellen sowie die Neuaufnahme des Vermittlungsdienstes über Videotelefonie für Hörbehinderte in die Grundversorgung.
Zahlreiche Teilnehmende sind mit dem Entwurf grundsätzlich einverstanden (AG, AI, BE, BL, BS, FR,
GE, GL, JU, OW, SG, SO, UR, VD, ZH sowie CVP, FER, Lausanne, LBV, Region Luzern West,
SAB, salt, Swissphone, transfair). Der Kanton AG und der sgv hinterfragen hingegen den Entwurf im Grundsatz.
Keine spezifischen Anmerkungen zum Entwurf haben die Kantone GE, LU, SH und TI. Die Kantone AR, NW und ZH verzichten ihrerseits ausdrücklich auf die Einreichung einer Stellungnahme. Ebenso die KKJPD, die es den einzelnen Kantonen überlässt, sich zur Vorlage zu äussern. Der Städteverband muss trotz unbestrittener Bedeutung der Vorlage aus Kapazitätsgründen auf die Eingabe einer Stellungnahme verzichten.
Im Rahmen der Stellungnahmen äussern diverse Teilnehmende auch ihre grundsätzliche Ansicht zum Sinn und Zweck der Grundversorgung. Demnach vertritt ein Teil der Teilnehmenden die Ansicht, dass die Versorgung primär durch den Markt sichergestellt werden und die Grundversorgung nur wo notwendig, im Sinne eines Sicherheitsmechanismus, eingesetzt werden soll. Entsprechend seien auch nur Basisdienste in die Grundversorgung aufzunehmen, die wesentlich für die Teilnahme am sozialen