Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 10 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

29. September 2015

Revision der Verordnung über Fernmelde-

dienste (FDV)

Erläuterungsbericht

Der Grundversorgungsumfang ab 2018

Sinn und Zweck der Grundversorgung

Das geltende Grundversorgungsregime ist als Sicherheitsmechanismus konzipiert, welcher dann komplementär zum Wettbewerb greift, wenn letzterer nicht befriedigend spielt. Dieser Sicherheitsmechanismus soll der Bevölkerung in allen Landesteilen ein Grundpaket von essentiellen und erschwinglichen Telekommunikationsdienstleistungen (Basisangebot) garantieren und dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sicherstellen.

Das Fernmeldegesetz (FMG) sieht vor, dass der Bundesrat den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anpasst. Die Änderung des Grundversorgungsumfangs bedingt die Änderung der einschlägigen Bestimmungen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sowie, in einem späteren Schritt, die Anpassung der entsprechenden technischen und administrativen Vorschriften.

Veränderte Rahmenbedingungen

Sowohl der analoge wie auch der digitale Anschluss (ISDN) wurden bislang auf der traditionellen TDM-Technologie (Time Division Multiplex) angeboten. Weltweit wird in den kommenden Jahren die TDM-Technologie durch die IP-Technologie (Internet Protocol) abgelöst. So hat denn auch Swisscom angekündigt, diese Migration bis Ende 2017 vorzunehmen. Immer häufiger werden deshalb bereits heute die Analog- und Digitalanschlüsse durch den IP-basierten Breitbandanschluss ersetzt. Dieser hat sich in den letzten Jahren fortwährend stärker zu einem multifunktionalen Anschluss entwickelt, der auch die wichtigsten Funktionalitäten der traditionellen analogen und digitalen Anschlüsse zu gewährleisten vermag. Durch die hohe Bandbreite können über den Anschluss verschiedene Dienste gleichzeitig angeboten werden, was einem klaren Benutzerbedürfnis entspricht.

Konzessionsvergabe per 2018

Die aktuelle Grundversorgungskonzession läuft Ende 2017 aus. Die nächste Grundversorgungskonzession wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten und muss folglich spätestens Ende Juni 2017 vergeben werden. Dies bedingt die Verabschiedung der vorliegenden Änderungen durch den Bundesrat bis Mitte 2016.

Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) den Umfang des Grundversorgungskataloges sowie den Fernmeldemarkt mit Fokus auf die Bedürfnisse der Bevölkerung analysiert