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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
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5.2.3 Ein Bodenabtrag gilt als bewirtschaftungsbedingt, wenn er weder auf eine pri-
mär naturbedingte noch auf eine primär infrastrukturbedingte Ursache oder auf eine Kombination dieser beiden Ursachen zurückzuführen ist.
5.2.4 Beim Auftreten von relevanten bewirtschaftungsbedingten Bodenabträgen
muss der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin auf der betroffenen Parzelle oder im betroffenen Perimeter:
a. einen von der zuständigen kantonalen Stelle anerkannten Massnahmenplan umsetzen oder
b. frei gewählte Massnahmen zur Erosionsprävention umsetzen.
5.2.5 Ist ein Erosionsereignis auf einer Parzelle durch Dritteinwirkung verursacht,
stellt die zuständige kantonale Stelle die Ursache fest. Sie sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung von Erosion im entsprechenden Gebiet.
5.2.6 Wiederholte Fälle von Erosion auf derselben Parzelle gelten als Mangel. Hat
der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin den Bewirtschaftungsplan gemäss Ziffer. 5.2.4 Buchstabe a korrekt umgesetzt, erfolgt keine Kürzung der Beiträge.
5.2.7 Die Kontrollen werden gezielt nach Regen- Ereignissen auf gefährdeten
Standorten durchgeführt. Die zuständigen kantonalen Stellen führen eine Liste mit den festgestellten Erosionsereignissen.
Ziff. 6.1.2
6.1.2 Für den Pflanzenschutz eingesetzte zapfwellenangetriebene oder selbstfah-
rende Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Liter Inhalt müssen mit einem Spülwassertank ausgerüstet sein. Die Reinigung der Geräte erfolgt mit einer automatischen Spritzeninnenreinigung. Die Spülung von Pumpe, Filter, Leitungen und Düsen muss auf dem Feld erfolgen.
Ziff. 6.2.4 Bst. c
Produktkategorie Schaderreger/ im ÖLN frei einsetzbare Nur mit Sonderbewilligung Kultur Produkte nach Ziff. 6.3 im ÖLN einsetzbar c. Insektizide Getreidehähnchen Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen bebei Getreide der Basis von Diflubenzuron, willigten Pflanzen- Teflubenzuron und Spinosad. schutzmittel Kartoffelkäfer bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen be- Kartoffeln der Basis von Teflubenzuron, willigten Pflanzen- Azadirachtin und Spinosad o- schutzmittel der auf der Basis von Bacillus thuringiensis Blattläuse bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen be- Speisekartoffeln, Ei- der Basis von Pirimicarb, Py- willigten Pflanzenweisserbsen, metrozin, Spirotetramat schutzmittel Ackerbohnen, Tabak, und Flonicamid Rüben (Futter- und Zuckerrüben) und Sonnenblumen