Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Kurzfristige Systemoptimierung 2018-2021
öffentlicher Mittel oder die ressourcenschonendere Produktion bearbeitet werden. Der Entscheid über mögliche rechtliche Anpassungen soll aufgrund der Gesamtschau erfolgen, die auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigen wird.
2.3 Kurzfristige Systemoptimierung 2018-2021
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 sind zahlreiche weitreichende Neuerungen in Kraft getreten, insbesondere die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Die Entwicklung bezüglich Zielerreichung wird mit einem Monitoring beobachtet. Bei den Direktzahlungen bedeutet dies eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges mit Korrekturen, wenn Zielabweichungen festgestellt werden. Sollten sich unerwünschte Entwicklungen zeigen, so können diese mit Verordnungsanpassungen korrigiert werden. Die Agrarpolitik ist im Zeitraum 2018-2021 auf Verordnungsebene so zu justieren, dass im Rahmen des heutigen Landwirtschaftsgesetzes die Rahmenbedingungen der Land- und Ernährungswirtschaft für den erfolgreichen Absatz ihrer Produkte auf den Märkten, die unternehmerische Entfaltung und die nachhaltige Produktion optimiert werden.
Bisher liegen Reaktionen aus der Praxis, aber noch wenige empirische Erkenntnisse zur Wirkung gemessen an den Zielen vor. Im Hinblick auf die Zahlungsrahmenperiode 2018- 2021 ist ein flexibles Austarieren aufgrund von Erfahrungen, Zielabweichungen und sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Verordnungsebene sachgerecht. Für die Periode 2018-2021 soll dem Parlament deshalb eine Zahlungsrahmenbotschaft auf der Basis der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage unterbreitet werden. Darin soll neben der Mittelverteilung auch aufgezeigt werden, wo Schwerpunkte bei den Verordnungsänderungen liegen werden (siehe Ziffer 2.3.2 und 3.4).
Eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes aufgrund konkreter aussenhandelspolitischer Entwicklungen ist während der Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 nicht ausgeschlossen. Eine allfällige Gesetzesrevision würde dem Parlament im Rahmen der Ratifikation eines entsprechenden Abkommens unterbreitet.
Ziele für die Periode 2018-2021
Als Referenzrahmen für die Beurteilung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen dienen die Zielsetzungen, die der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-201714 definiert hat bzw. die allgemeinen Ziele der Nachhaltigkeit. Weil die Ausgestaltung des weiterentwickelten Direktzahlungssystems als wichtigstes Element der Agrarpolitik 2014- 2017 auf acht Jahre angelegt ist und die jährlichen finanziellen Mittel in der laufenden Periode kontinuierlich abnehmen, sollen die mit der Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 2012 postulierten Ziele bis 2021 als Etappenziele verfolgt werden. Es handelt sich dabei um eine Auswahl von geeigneten Zielgrössen, die auf statistisch messbaren und verfügbaren Daten basieren.
Es existieren jedoch weitere Ziele, zu denen bisher keine geeigneten Indikatoren etabliert werden konnten. Dazu gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Reduktion des administrativen Aufwands, die Verbesserung der Planungssicherheit für die Landwirtschaft und die Risikominimierung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Antibiotika.
Die Anpassungen der Ausführungsbestimmungen im Jahr 2017 im Hinblick auf die nächste Zahlungsrahmenperiode sollen auf die besonders ambitionierten Ziele ausgerichtet werden.
14 BBl 2012 2075, S. 2100