Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Innenpolitisches Umfeld

Gegenseitige sektorielle Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte

Der Bundesrat hat am 14. Mai 2014 den Bericht „Gegenseitige sektorielle Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte“ verabschiedet. Die Analyse stellt fest, dass mit einer Marktöffnung primär die Verbesserung des Marktzugangs in den Hauptexportmarkt EU sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten milchwirtschaftlichen Wertschöpfungskette erreicht werden könnte. Eine Marktöffnung wäre in diesem Sinn eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen des aktuell unterschiedlich gestützten Marktes für Käse und andere Milchprodukte (gelbe/weisse Linie). Eine sektorielle Marktöffnung bedingt jedoch ebenfalls Klarheit im übergeordneten Verhältnis mit der EU. Den Herausforderungen im Bereich der Einkommen würde der Bundesrat bei einer sektoriellen Marktöffnung mit einkommenswirksamen Begleitmassnahmen Rechnung tragen. Um Einkommensverluste auf Sektorebene zu verhindern, wären gemäss Berechnungen im Bericht zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von rund 100 bis 150 Millionen Franken jährlich nötig.

Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Das WBF hat abgeklärt, ob ein Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig ist. Diese Analyse kommt zum Schluss, dass ein Aktionsplan ein adäquates Instrument zur besseren Zielerreichung darstellt. Der Bundesrat hat deshalb am 21. Mai 2014 beschlossen, dass ein Aktionsplan erarbeitet werden soll.

Koexistenzregelung GVO-Anbau

Gemäss Artikel 187d Absatz 1 LwG soll der Bundesrat bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorlegen mit einer Methodik zur Evaluation des Nutzens von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dieser soll als Basis für eine dauerhafte Lösung nach Ablauf des Gentechmoratoriums im Jahr 2017 dienen. Die entsprechenden Anpassungen werden in der Gentechnikgesetzgebung erfolgen.

Antibiotikastrategie

Gemäss Artikel 187d Absatz 2 LwG soll der Bundesrat unter Einbezug der Kantone und der Branchen die Ziele und Strategien der Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes festlegen. Unter Leitung des Bundesamtes für Gesundheit wurden acht Felder mit Handlungsbedarf und 13 übergreifende Schlüsselmassnahmen identifiziert. Diese reichen von der Überwachung der resistenten Bakterien und der eingesetzten Antibiotika über Forschungsaktivitäten bis hin zur Information der Öffentlichkeit. Bis Ende 2015 soll die definitive, vom Bundesrat verabschiedete Fassung vorliegen.

Fazit

Die lancierten Volksinitiativen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien. Die Spekulationsstopp-Initiative und die Initiative „Für Ernährungssicherheit“ sind bereits zustande gekommen und befinden sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Der Bundesrat hat bei beiden Initiativen auf die Vorlage eines indirekten Gegenvorschlags verzichtet, weil er bezüglich der Initiativbegehren keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe sieht. Die beiden anderen Initiativen befinden sich noch im Sammelstadium und es ist derzeit unklar, ob sie zustande kommen werden.

Es liegen zudem auch keine parlamentarischen Vorstösse vor, die für die Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 eine Anpassung des LwG verlangen. Verschiedene Vorstösse erteilen