Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Die wichtigsten Instrumente der Agrarpolitik sind einerseits die Grenzschutzmassnahmen bei landwirtschaftlichen Primärprodukten und zum Teil bei verarbeiteten Produkten. Andererseits erfolgt die Förderung der Landwirtschaft bzw. der von ihr erbrachten Leistungen über die direkte Unterstützung innerhalb der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen. Im Vordergrund stehen dabei die direkten finanziellen Anreize in Form von
Direktzahlungen zur Bereitstellung von Agrarökosystemleistungen. In geringerem Masse wird die Landwirtschaft auch mit Beiträgen zur Stärkung des Absatzes von Qualitätsprodukten und Investitionshilfen zum Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen unterstützt.
Weiter schafft der Bund mit Massnahmen wie dem Schutz von Kennzeichnungen (GUB/GGA, Bio, Berg/Alp etc.), der Zulassung von Produktionsmitteln, dem Boden- und Pachtrecht oder der Forschung und Beratung Rahmenbedingungen, die eine positive Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglichen sollen.
Während die Höhe des Grenzschutzes unter anderem von den Ergebnissen der internationalen Verhandlungen abhängt, hat die Schweiz bei der Ausgestaltung der internen Stützungsmassnahmen (z.B. produktunabhängige Direktzahlungen) einen bedeutend grösseren Spielraum.
Die hier skizzierten langfristigen Perspektiven werden derzeit mit den agrarpolitischen Anspruchsgruppen diskutiert, vertieft und weiterentwickelt (Perspektivendialog).
2.2 Mittelfristige Weiterentwicklung 2022-2025
Zur Vorbereitung der Agrarpolitik 2022-2025 werden die wichtigsten agrarpolitischen Massnahmen evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sollen aufzeigen, welche Wirkung insbesondere die mit der Agrarpolitik 2014-2017 eingeführten Massnahmen entfalten und wie sie die Zielerreichung beeinflussen. Zusammen mit den Resultaten des Perspektivendialogs mit den Anspruchsgruppen werden sie als Basis für die Agrarpolitik in den Jahren 2022- 2025 dienen. Zudem werden auch die Empfehlungen internationaler Organisationen (z.B. WTO oder OECD) in die Diskussionen einbezogen. So empfiehlt beispielsweise die OECD, die agrarpolitischen Massnahmen zukünftig (auch nach der AP 14-17) noch expliziter auf einzelne Ziele auszurichten und das Stützungsniveau insgesamt zu reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass im Zeithorizont bis 2025 weitere Schritte beim Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse im Agrarbereich erfolgen werden. Es ist deshalb wichtig, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft weiter verbessert, um schnell auf allfällige aussenhandelspolitische Entwicklungen reagieren zu können. Um dies zu unterstützen, soll auch eine autonome Annäherung an die internationalen Märkte zum Ausgleich eines möglichen internationalen Preisanstiegs bei landwirtschaftlichen Gütern geprüft werden.
Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Wie im Rahmen der Beantwortung von diversen parlamentarischen Vorstössen13 aufgezeigt, wird der Bundesrat bis Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2021 vorlegen. Darin sollen auch Forderungen der verschiedenen Vorstösse wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der optimale Einsatz
13 14.3636 Mo Joder Rudolf / 14.3659 Mo Grin Jean-Pierre / 14.3514 Po Knecht Hansjörg / 14.3537 Po Noser Ruedi / 14.3618 Po Aebi Andreas