Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Soziales
Im Bereich Soziales wird die sektorale Einkommensentwicklung als Indikator für die Sozialverträglichkeit verwendet. In der Zeitspanne zwischen 2007/09 bis 2011/13 war eine leichte Reduktion der sektoralen Arbeitsentlöhnung von -0,3 Prozent pro Jahr zu verzeichnen. Falls die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen stabil bleiben, kann das Ziel der sektoralen Einkommensentwicklung voraussichtlich erreicht werden. Da die Strukturentwicklung im bisherigen Tempo weitergeht, steigen die Einkommen auf Stufe Einzelbetrieb. Der Indikator berücksichtigt sowohl die nicht entlohnten Beschäftigten (Familienarbeitskräfte) als auch die entlohnten Beschäftigten (Fremdarbeitskräfte) in der Landwirtschaft. Die vielfältigen übrigen Aspekte einer sozial nachhaltigen Entwicklung werden regelmässig im Rahmen der Sozialberichterstattung des Agrarberichts des BLW dargestellt und bewertet.
Sichere Versorgung
Im Bereich der Versorgungssicherheit liegt der Fokus einerseits auf der Nettoproduktion und andererseits auf einer der Tragfähigkeit der Ökosysteme angepassten Produktion und auf der Erhaltung der Anbaubereitschaft (Know how. Logistik, fruchtbare Böden usw.). Ausgehend von den pflanzenbaulich sehr guten Jahren 2007/09 kann durch weitere Effizienzsteigerungen bis 2017 ein voraussichtlicher Anstieg um 600 Terajoule erreicht werden. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche ständig abnimmt, bleibt die Erreichung der Ziele der Agrarpolitik 2014-2017 bis ins Jahr 2021 aber eine grosse Herausforderung für die Landwirtschaft. Insbesondere die Reduktion des Flächenrückgangs im Dauersiedlungsgebiet auf unter 1000 Hektaren pro Jahr dürfte je nach Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung schwierig zu erreichen sein.
Für die Ernährungssicherung sind die Quantität und Qualität des Agrarlandes von entscheidender Bedeutung. Während die Bodenqualität in der Umweltschutzgesetzgebung einer strengen Regelung unterworfen ist, wurde der flächenmässige Schutz des guten Agrarlandes bisher vernachlässigt, was zu den bekannten Problemen des Bodenverschleisses und der Zersiedlung führte. Die Verbesserung des Kulturlandschutzes sowie die Stärkung der Fruchtfolgeflächen (FFF) sind denn auch Schwerpunktthemen der beiden Teilrevisionen des RPG. So ist seit dem Inkrafttreten der ersten Revisionsetappe RPG am 1. Mai 2014 die Erhaltung des geeigneten Kulturlandes, insbesondere der FFF, gesetzlich verankert. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass das ihnen zugewiesene Kontingent an FFF dauernd gesichert ist. In den Grundlagen zu ihrer Richtplanung haben sie zudem Auskunft zu geben über den Stand und die bisherige Entwicklung ihres Kulturlandes. Ebenso wurde in der RPV formuliert, unter welchen Bedingungen FFF noch eingezont werden können. Nebst dem direkten Schutz der FFF tragen aber auch Vorschriften wie beispielsweise zur inneren Verdichtung der Siedlungen dazu bei, dass sich der Druck auf das Kulturland in Zukunft weniger akzentuieren sollte.
Mit der zweiten Revisionsetappe des RPG, welche im Frühjahr 2015 in der Vernehmlassung war, plant der Bundesrat, den Kulturlandschutz mit den Instrumenten der Raumplanung weiter zu verstärken und die Regelungen zum Bauen ausserhalb Bauzonen zu präzisieren. Die Kantone verlangen jedoch eine Sistierung der zweiten Revisionsetappe RPG mit der Begründung, sich aus Ressourcengründen auf die Umsetzung der ersten Revisionsetappe konzentrieren zu können. Da der Kulturlandschutz in der Bevölkerung eine hohe Priorität geniesst, soll dieses Thema jedoch unmittelbar angegangen werden, indem sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit der Stärkung des Sachplanes Fruchtfolgeflächen beschäftigen wird.