Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Kurzfristige Systemoptimierung 2018-2021
Mehrmals hatte das Bundesgericht mangelnde Interessenabwägungen bei der Beanspruchung von Kulturland gerügt und von den Vorinstanzen verlangt, Varianten zu prüfen, welche das Kulturland schonen oder nicht tangieren.
Ohne die knappe nicht erneuerbare Ressource Boden kann die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben nicht erbringen. Die Interessen an einem besseren Kulturlandschutz sind vielfältig. Neben der Ernährungssicherung werden durch die Offenhaltung grösserer Landschaftsräume auch landschaftsästhetische, ökologische und raumplanerische Ziele erfüllt.
Natürliche Lebensgrundlagen / Ökologie
Im Bereich der natürlichen Lebensgrundlagen konnte das Flächenziel der Biodiversitätsförderflächen im Talgebiet und der Anteil vernetzter Flächen bereits 2013 erreicht werden. Das Ziel betreffend Qualität der Flächen wird bis im Jahr 2017 voraussichtlich nicht ganz erreicht. Eine Herausforderung besteht darin, die Biodiversitätsförderflächen an Standorten anzulegen, wo Potenzial für eine wertvolle Biodiversität besteht.
Die Steigerung der Stickstoff- bzw. der Phosphoreffizienz auf 33 bzw. 68 Prozent bedingt, dass die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse auf 95 000 Tonnen N bzw. 4000 Tonnen P reduziert werden. Dies unter der Annahme, dass die Ziele im Bereich Versorgungssicherheit erreichen werden. Dadurch würden sich die umweltbelastenden Verluste an Ammoniak und Nitrat verringern, und die endliche Ressource Phosphor schonender genutzt.
Ausgehend vom Stand der Stickstoffüberschüsse 2007/2009 konnte bis 2010/2012 keine Reduktion verzeichnet werden. Der Rückgang von 115 000 t Stickstoff auf 95 000 t bleibt auch bis 2021 ein ambitioniertes Ziel. Bei den Phosphorüberschüssen und den Ammoniakemissionen zeigt sich ein ähnliches Bild. Letztere sind weitgehend von der Anzahl gehaltener Nutztiere und von der Produktionstechnik abhängig. Aus diesem Grund sind weitere Massnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Senkung der Ammoniakemissionen notwendig. Die bestehenden und neuen Programme im Rahmen der befristeten Ressourceneffizienzbeiträge sollen dazu beitragen, dass in diesem Bereich Fortschritte erzielt werden können. Zudem soll mit geeigneten Massnahmen erreicht werden, dass die positive Wirkung der per 2020 auslaufenden Programme erhalten bleibt. Dies könnte dadurch sichergestellt werden, dass die Anwendung der entsprechenden Technik als gute landwirtschaftliche Praxis nach Ablauf der Förderung im ÖLN rechtlich verankert wird. Im Sinn von stabilen und voraussehbaren Rahmenbedingungen müsste dies frühzeitig kommuniziert und mit einer entsprechenden Übergangsfrist umgesetzt werden.
Kulturlandschaft
Bei der Kulturlandschaft besteht die Zielsetzung darin, den Waldeinwuchs gegenüber heute zu reduzieren. Gegenüber der Vorperiode 1992/97 bis 2004/09 soll auch bis 2021 eine Reduktion des Flächenverlusts durch Waldeinwuchs um 20 Prozent angestrebt werden. Die Zahlen zur Arealstatistik 2013-2018 liegen noch nicht vor. Durch die stärkere Unterstützung der steilen Flächen bzw. des Sömmerungsgebiets mit Kulturlandschaftsbeiträgen ist davon auszugehen, dass dieses Ziel erreicht werden kann.