Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Bisherige Agrarpolitik

1 Ausgangslage

Nach Art. 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Sie stellen vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge der Zahlungskredite für einen bestimmten Aufgabenbereich dar und signalisieren damit die Bereitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft sind unterteilt in die drei Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen».

Die nächste ordentliche Vierjahresperiode umfasst die Jahre 2018 bis 2021. Damit das Parlament die Zahlungsrahmen zeitgerecht beschliessen kann, muss die entsprechende Botschaft im 1. Semester 2016 vom Bundesrat verabschiedet werden.

1.1 Bisherige Agrarpolitik

Seit Anfang der neunziger Jahre wurde die Agrarpolitik in mehreren Schritten weiterentwickelt. Im Fokus stand eine stärkere Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Markt und die gezieltere Förderung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Nachfolgend die wichtigsten Etappen:

Jahr Wichtigste Änderungen

1993 Entkopplung der Preis- von der Einkommenspolitik mit der Einführung von

produktunabhängigen Direktzahlungen.

1996 Neue Verfassungsgrundlage (Art. 104 BV). Gemäss dieser sorgt der Bund da-

für, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedlung des Landes.

1999 Aufhebung der staatlichen Preis- und Abnahmegarantien, Einführung eines

ökologischen Leistungsnachweises als Voraussetzung für Direktzahlungen.

2004 Schrittweise Aufhebung der Milchkontingentierung bis 2009 und Einführung

der Versteigerung bei der Verteilung der Importkontingente von Fleisch, die zur Fleischeinfuhr zu einem tieferen Zollansatz berechtigen.

2007 Abschaffung der Exportsubventionen für landwirtschaftliche Primärprodukte,

Umlagerungen von Finanzmitteln für die Marktstützung zu den Direktzahlungen, Reduktion der Grenzabgaben für Brotgetreide und Futtermittel.

2014 Stärkere Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Ziele von Artikel 104 BV,

Stärkung der Instrumente zur Umsetzung der Qualitätsstrategie.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden insbesondere die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Die tierbezogenen Beiträge wurden vollumfänglich in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden nun flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag wurde aufgehoben und die frei werdenden Mittel für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und die Übergangsbeiträge eingesetzt. Mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom bisherigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem ermöglicht