Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/48: Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Umsetzung der Motion 13.3728, Pelli Fulvio) · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

- Von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erzielte Maklerprovisionen wer-

den unabhängig vom Grundstückskanton im Wohnsitzkanton der vermittelnden Person besteuert.

- Von juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz erzielte Maklerprovisionen werden

unabhängig vom Grundstückskanton im Sitzkanton der vermittelnden Person besteuert.

- Von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland erzielte

Maklerprovisionen werden im Grundstückskanton besteuert.

Mit diesen Bestimmungen wird der Auftrag der Motion 13.3728 erfüllt.

Bei den Personen, die mit Grundstücken handeln, erfolgt mit den Änderungen von Artikel 21 Absätze 1 und 2 StHG eine formelle Vereinheitlichung der Bestimmungen zur wirtschaftlichen Zugehörigkeit für natürliche wie auch juristische Personen, die mit Grundstücken handeln. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit der juristischen Personen, die mit Grundstücken in einem anderen Kanton als ihrem Sitzkanton handeln, wird neu ausdrücklich genannt und entspricht der Regelung bei den natürlichen Personen. Diese Änderung ist formeller Art und hat insofern keine materielle Änderung zur Folge, als mit Grundstücken handelnde Personen weiterhin im Grundstückskanton besteuert werden. Die Änderung erfolgt aus Gründen der Transparenz und Klarheit im Sinne der Rechtssicherheit.

4. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die 12 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, das Bundesgericht, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft,

6 Finanzbehörden und Steuerorganisationen sowie 16 übrige Organisationen eingeladen.

Von den Eingeladenen haben sich 26 Kantone, 3 politische Parteien (SVP, FDP, SP),

2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SSV und KSFD mit gemeinsamer Stellungnahme), 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (SGV, SGB), 2 Finanzbehörden und Steuerorganisationen (FDK, StSK) und 6 übrige Organisationen (CP, FER, EXPERTsuisse, STV, SVIT, CATEF) vernehmen lassen. Ausserdem hat sich eine nicht eingeladene Organisation vernehmen lassen (vgl. Anhang). Das Bundesgericht und der SAGV haben ausdrücklich auf die Stellungnahme verzichtet.

5. Ergebnis der Vernehmlassung

5.1 Steuerort der Maklerprovisionen

Zusammenfassung

Die Gesetzesänderungen zur einheitlichen Regelung des Steuerorts der Maklerprovisionen werden nahezu einstimmig vorbehaltlos begrüsst. Eine Dachorganisation der Wirtschaft und eine übrige Organisation lehnen die Vorlage ab.

Zustimmung

Die Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die Stellung genommen haben, und eine grosse Mehrheit der Verbände und Organisationen (SSV/KSFD, SGB, FDK, StSK, FER, EXPERTsuisse, STV, SVIT, CATEF, USPI) stimmen der Vorlage grundsätzlich zu.

Ablehnung

Der SGV ist aus Gründen der Verpflichtung gegenüber der Kantonsautonomie gegen die Vorlage. Das CP stimmt der Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung beim Steuerort der Maklerprovisionen zu, erachtet jedoch die Vorlage als gescheiterte Umsetzung der Motion, da die Änderung die Besteuerung des Erwerbseinkommens betreffe und für Personen, die