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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

- Massnahme 1-2.3Die Kantone stellen die Umsetzung der kantonsrelevanten Massnahmen

der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten und zur Informationsvermittlung und den regelmässigen Austausch über das Auftreten und die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten sicher. Darin sind alle von invasiven gebietsfremden Arten betroffenen Fachstellen einbezogen und ein zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation und Koordination mit Dritten (Bund, Gemeinden, Verbände, Öffentlichkeit) betreffend invasiver gebietsfremder Arten definiert.

- Massnahme 1-2.4Der Bund fördert im Rahmen der Biodiversitätsforschung insbesondere

Projekte zu Wissensdefiziten im Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Bevorzugt werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte, womit bestehende Wissenslücken in der Praxis durch die Forschung geklärt bzw. mögliche Lösungsansätze entwickelt und verifiziert werden können.

Stossrichtung 1.3

Die Rechtsgrundlagen zur Prävention und Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten werden harmonisiert bzw. ergänzt.

- Massnahme 1-3.1Der Bund harmonisiert die rechtlichen Grundlagen zu invasiven gebiets-

fremden Arten (u. a. Definition, Instrumente, Zielkonflikte, Verfahren, Finanzierung) und entwickelt diese im Hinblick auf ein koordiniertes Vorgehen zur Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten weiter.

- Massnahme 1-3.2Bund, Kantone sowie Branchenverbände passen ihre bestehenden Umset-

zungshilfen wie Richtlinien und Empfehlungen entsprechend der Rechtsanpassung betreffend invasive gebietsfremde Arten an.

Stossrichtung 1.4

Invasive gebietsfremde Arten werden nach ihrem Schadenspotenzial für Mensch, Umwelt und biologischer Vielfalt in der Schweiz eingestuft.

- Massnahme 1-4.1Der Bund entwickelt ein dynamisches Entscheidungsmodell zur Priorisie-

rung von invasiven gebietsfremden Arten als Basis für die Umsetzung von Massnahmen. Anhand des Entscheidungsmodells erfolgt die Einstufung von invasiven gebietsfremden Arten gemäss Stufenkonzept (vgl. Kap. 3.1); gleichzeitig sind die artspezifischen Zielvorgaben sowie effektiven und verhältnismässigen Massnahmen zu identifizieren und beurteilen.

- Massnahme 1-4.2Der Bund sondiert in Zusammenarbeit mit den Datenzentren, Experten und

den Kantonen die durch invasive gebietsfremde Arten besonders betroffenen (einheimischen) Arten und Lebensräume. Der Handlungsbedarf wird ermittelt und besondere Handlungsempfehlungen abgeleitet.