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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Austausch von Das Leben vieler Menschen wird durch den Zugang zu einem grösseren Anteil Arten der globalen biologischen Vielfalt massgeblich bereichert1. Die globalisierte

Wirtschaft und Gesellschaft profitiert heute von einem noch nie dagewesenen weltweiten Austausch von Arten. Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Fischerei, Tierhandel, Garten- und Landschaftsbau und viele industrielle Abnehmer biologischer Rohstoffe nutzen heute Arten, die aus entfernten Gebieten der Erde stammen.

Im Zuge der wachsenden Güter- und Personenströme werden auch neue Tier- und Pflanzenarten in die Schweiz eingeführt oder unabsichtlich über unterschiedliche Wege aus anderen Kontinenten eingeschleppt. Einige dieser eingeführten oder eingeschleppten Pflanzen und Tiere können die Gesundheit von Mensch, Nutztier und Pflanzen beeinträchtigen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder sich auf Kosten einheimischer Arten ausbreiten und so die lokale Biodiversität und Ökosystemleistungen schädigen. Arten mit diesen Eigenschaftenwerden als invasiv bezeichnet.

1.1.1 Begriffe

Arten In Übereinstimmung mit dem internationalen Sprachgebrauch2 wird der Be-

griff ‘Arten‘ hier sowohl für eine Art als auch Unterart oder Teilpopulation verwendet und beschränkt sich somit nicht allein auf die entsprechende Stufe in der Taxonomie. Er bezieht sich auf alle biologischen Einheiten, die fähig sind, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen, insbesondere Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Im Schweizer Recht (z.B. Freisetzungsverordnung, FrSV) findet der Begriff ‘Organismen‘ Verwendung.

gebietsfremd Pflanze, Tiere, Pilze oder Mikroorganismen, die durch menschliche Tätig-

keiten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht werden, werden als ‘gebietsfremde‘ Arten bezeichnet3. Die Einbringung durch den Menschen kann sowohl absichtlich (einführen) als auch unabsichtlich (einschleppen) erfolgen.

Davon sind Arten, die aus eigener Kraft aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zuwandern, zu unterscheiden. Da dies ohne Hilfe des Menschen geschieht, z.B. infolge klimatischer Veränderungen, gelten diese Arten nicht als ‘gebietsfremd‘.

invasiv Als ‘invasiv‘ werden gebietsfremde Arten bezeichnet, von denen bekannt ist

oder angenommen werden muss, dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können (siehe Kap. 1.1.4).

1 IUCN (McNeely et al. (eds.) 2001; A Global Strategy on Invasive Alien Species, IUCN Gland, Switzerland/ Cambridge, UK.

2 vgl. http://www.cbd.int/invasive/terms.shtml

3 siehe auch: http://www.cbd.int/invasive/WhatareIAS.shtml