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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

BAFU Abt. Wald Die Abteilung Wald des BAFU hat in der Prävention und Bekämpfung von

besonders gefährlichen Schadorganismen und besonders gefährlichen Unkräutern eine wichtige Rolle in der Umsetzung der PSV und steht gemeinsam mit dem BLW dem EPSD vor. Die Abteilung Wald ist über die PSV-Aufgabe hinaus auch für weitere einheimische und nicht-einheimische Schadorganismen zuständig, die ein hohes Schadenspotenzial für den Wald aufweisen. Für den Umgang mit diesen biotischen Gefahren für den Wald wurde ein Konzept erarbeitet57, das zurzeit umgesetzt wird.

Eidgenössischer. Pflan- Der eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist die im Rahmen der zenschutzdienst (EPSD) internationalen Pflanzenschutzkonvention geforderte nationale Pflanzen-

schutzorganisation. Der EPSD stellt gemäss PSV ein gemeinsames Organ von BLW und BAFU zur Koordination des PSV-Vollzugs auf nationaler und internationaler Ebene dar, mit dem Ziel, die Einschleppung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen in der Schweiz zu verhindern und Befälle zu bekämpfen.

EZV Im Rahmen des Pflanzenschutzes ist die Eidgenössische Zollverwaltung

(EZV) Feststellungsbehörde an der Grenze und führt zusammen mit dem EPSD Schwerpunktkontrollen durch. Dabei werden Kontrollen im Rahmen der PSV und des Artenschutzes vorgenommen.

EPPO Für die Durchsetzung der International Plant Protection Convention (IPPC)

im europäischen Raum gibt die European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) Empfehlungen ab. Verbindliche Massnahmen zu besonders gefährlichen Schadorganismen erlässt das Standing Comittee on Plant Health in Brüssel, in welchem der EPSD durch das BLW vertreten ist.

Die EPPO erstellt Risikoanalysen und führt ein europaweites Informationssystem. Das EPPO-Sekretariat führt die A1- und A2-Listen mit Arten, die – nach Empfehlung der EPPO – als besonders gefährlicher Schadorganismen eingestuft werden sollen. Zudem führt das Sekretariat als Frühwarnsystem die Alert-Liste mit Arten, die ein Risiko für Mitgliedländer der EPPO darstellen können.

Tierpathogene Organismen

Für tierpathogene Arten stellt das Tierseuchengesetz die massgebliche Gesetzesgrundlage dar:

Tierseuchen Tierseuchen sind gemäss Tierseuchengesetz (TSG) übertragbare Tier-

krankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können, von einzelnen Tierhaltern ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht mit Aussicht auf Erfolg abgewehrt werden können, einheimische, wildlebende Tierarten bedrohen können, bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben können, bzw. für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten von Bedeutung sind. Dabei wird unterschieden zwischen hochansteckenden Seuchen und anderen Seuchen.

BLV Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führt

die tierseuchenrechtlichen Kontrollen für Säugetiere und Wirbellose durch. Betreffend Tierseuchen besteht ein weltweites Meldesystem (World Animal

57 http://www.bafu.admin.ch/wald/11015/11016/index.html?lang=de