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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Lebensraum Ort oder Gebietstyp, an beziehungsweise in dem ein Organismus oder eine
Population von Natur aus vorkommt.51
Nachhaltige Nutzung Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt in einer Weise und in ei-
nem Ausmass, die nicht zum langfristigen Rückgang der biologischen Vielfalt führen, wodurch ihr Potenzial erhalten bleibt, die Bedürfnisse und Wünsche heutiger und künftiger Generationen zu erfüllen.52
Neobiota Neobiota sind u.a. Tier- (Neozoen), Pflanzen- (Neophyten), Pilzarten (Neo-
myceten), die nach der Entdeckung Amerikas (1492 n. Chr.) unter Mitwirkung des Menschen wissentlich oder unwissentlich meist aus grosser geografischer Distanz (ausserkontinental)53 nach Europa eingebracht wurden.54
Neophyten Pflanzen, die unter bewusster oder unbewusster, direkter oder indirekter Mit-
hilfe des Menschen nach 1492 (Entdeckung des amerikanischen Kontinents) in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie natürlicherweise nicht vorkamen.
Neozoen Tiere, die unter bewusster oder unbewusster, direkter oder indirekter Mithilfe
des Menschen nach 1492 (Entdeckung des amerikanischen Kontinents) in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie natürlicherweise nicht vorkamen.
nicht-einheimische Unter ‘nicht-einheimisch‘ werden in dieser Strategie Arten verstanden, die in Arten der Schweiz nicht natürlicherweise vorkommen.
Ökosystem Dynamischer Komplex von Gemeinschaften aus Pflanzen, Tieren und Mikro-
organismen sowie deren nicht lebender Umwelt, die als funktionelle Einheit in Wechselwirkung stehen.55
Organismen Zelluläre oder nichtzelluläre biologische Einheiten, die fähig sind, sich zu ver-
mehren oder genetisches Material zu übertragen. Dazu gehören insbesondere Arten, Unterarten oder tiefere taxonomische Einheiten von Tieren,
Pflanzen und Mikroorganismen; ihnen gleichgestellt sind Gemische, Gegenstände und Erzeugnisse, die solche Einheiten enthalten.
Pathogene Organismen, die beim Menschen, bei Nutztieren oder -pflanzen, bei Wildtie-
ren oder -pflanzen oder bei anderen Organismen Krankheiten verursachen können, sowie gebietsfremde Organismen, die zugleich pathogen sind.
Schadorganismen Aus Sicht des Pflanzenschutzes in engerem Sinne sind Schadorganismen
„Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können“ (vgl. Art. 2 Bst a PSV).
Umgang Der Begriff ‘Umgang‘ wird wie in der FrSV als „jede beabsichtigte Tätigkeit
mit Organismen, insbesondere das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren,
Verändern, Transportieren, Lagern oder Entsorgen“ definiert.
Umwelt Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, den Bo-
den, die Luft und das Wasser (vgl. etwa Art. 1 Abs. 1 USG, Art. 1 NHG). Unbelebte Gegenstände wie z.B. Bauwerke sind insoweit Schutzgegenstand des USG, als sie durch die Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt betroffen werden (vgl. Art. 14 Bst. c USG). Zur Umwelt im weiteren Sinne gehört auch die Landschaft (vgl. Art. 1 Abs. 2 Bst. a RPG).
Vektor Jeder (lebende oder andere) Überträger eines (pathogenen) Organismus,
der diesen auf einen geeigneten Wirt überträgt.
51 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_451_43/a2.html
52 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_451_43/a2.html
53 Nentwig W.; 2010, Invasive Arten, UTB 3383, S. 13
54 URP 4/2007, S. 374
55 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_451_43/a2.html