Vorlage

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 50Fedlex · Vorlage

Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Agriculture Organisation of the United Nations) geschaffenes internationales Abkommen mit dem Ziel, die Ausbreitung von Schadorganismen, die Pflanzen und pflanzliche Produkte gefährden, zu verhindern bzw. ihr vorzubeugen.

EPPO Die Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (Euro-

pean and Mediterranean Plant Protection Organisatin, EPPO) ist eine internationale Organisation mit 45 Mitgliedsländern. Sie ist zuständig für die Kooperation ihrer Mitgliedsländer in Fragen des Pflanzenschutzes. Im Bereich der Pflanzengesundheit entwickelt die EPPO u.a. Strategien gegen die Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schadorganismen. Im Jahre 2002 hat die EPPO ein Panel mit Experten zu invasiven gebietsfremden Pflanzen einberufen, welches sich jährlich trifft und eine Liste invasiver gebietsfremder Pflanzen führt (EPPO-List of invasive alien plants62).

OIE Die Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organisation for Animal

Health, OIE) hat kürzlich Empfehlungen zur Risikoeinschätzung gebietsfremder Tiere, die invasiv werden können63, verabschiedet.

EU Im Dezember 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung

„Towards an EU Strategy on Invasive Species“64. Im September 2013 präsentierte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten65. Dieser wurde am 22. Oktober 2014 verabschiedet, so dass die Verordnung per 1.1.2015 in Kraft treten konnte66.

- Verordnung des Euro- Die neue europäische Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der päischen Parlaments und Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten beinhaltet Masdes Rates über die Prä-

snahmen zur Prävention, Frühwarnung und schnelle Reaktion sowie Managevention und die Kontrolle

der Einbringung und Ver- ment etablierter Arten. Vorgesehen sind u.a. intensivere Kontrollen an den breitung invasiver ge- EU-Grenzen zur Verhinderung der absichtlichen Einfuhr und Massnahmen bietsfremder Arten. zur Vorbeugung der unbeabsichtigten Einfuhr gewisser Arten, Aufbau eines

Früherkennungs- und Überwachungssystems sowie Wiederherstellungsmassnahmen bereits beschädigter Ökosysteme. Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet strengere Massnahmen zur Vorbeugung von Schäden von invasiven gebietsfremden Arten und deren Bekämpfung vorzusehen, wenn sie mit dem EU-Recht in Einklang sind und der Kommission gemeldet wurden. Kernstück der Verordnung ist eine Liste mit prioritären Arten, die für die gesamte Union von Bedeutung sind. Diese Liste wird derzeit erarbeitet und soll 2016 vorliegen.

- AgrarabkommenSeit der Unterzeichnung des Agrarabkommens mit der EU ist die Schweiz auf

der Ebene des Pflanzenschutzes den anderen EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Im Abkommen wird festgehalten, dass die schweizerischen und die europäischen Rechtsvorschriften für die meisten Pflanzen und pflanzlichen Produkte einen gleichwertigen Schutz bieten. Bei direkten Einfuhren aus Drittländern sollten grundsätzlich am ersten Eintrittspunkt alle Sendungen kontrolliert werden.

62 http://www.eppo.int/INVASIVE_PLANTS/ias_lists.htm

63 http://www.oie.int/fileadmin/Home/eng/Our_scientific_expertise/docs/pdf/OIEGuidelines_NonNativeAnimals_2012.pdf

64 http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/

65 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=EN&reference=P7-TA-2014-0425

66 http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0307(COD)&l=en