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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 1-1.1 «Wissenschaftliche Expertengruppe zu invasiven gebietsfremden Arten»

Beschreibung Der Bund etabliert eine Expertengruppe (max. 25-30 Personen, mit Fach-

leuten für alle taxonomischen Gruppen), die die bestehende Übersicht zu invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz aktualisiert und laufend neue nationale und internationale Erkenntnisse (ökologische Eigenschaften, Eintrittspforten und -pfade, Schädlichkeit, Massnahmen) zu den für die Schweiz relevanten invasiven gebietsfremden Arten zusammenträgt. Diese Expertengruppe ermöglicht eine Vernetzung sowie den Austausch unter den verschiedenen Experten. Sie verfügt auch über einen Überblick zu Know-how und Infrastruktur für die Diagnostik und Früherkennung von gebietsfremden Arten in der Schweiz.

Die Informationen werden zielgruppengerecht aufbereitet und dem Bund (BAFU, BLW, BLV, EZV,…), den Kantonen und den Branchenverbänden sowie der Forschung in geeigneter Weise zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt. Diese Grundlagen dienen der Erkennung von Präventionsschwerpunkten, der Einstufung von invasiven gebietsfremden Arten sowie der Festlegung von Massnahmenplänen (vgl. Massnahmen 1-4.1 und 3- 1.1).

Verantwortlich BAFU (Federführung)

Miteinzubeziehende Datenzentren des Bundes, Hochschulen, Forschungsinstitutionen, Museen

Akteure

Umsetzung/ - Auftrag für Expertengruppe zur Aufbereitung und Aktualisierung der Instrumente wissenschaftlichen Grundlagen zu den für die Schweiz relevanten

invasiven gebietsfremden Arten

- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1)

- Verbund nationaler und kantonaler Daten zu Vorkommen und Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten (vgl. Massnahme 1- 1.2)

- Infrastruktur und Expertise für Diagnostik und Früherkennung von gebietsfremden Arten

Anpassungs- - Prüfen und bei Bedarf Anpassung der bestehenden Leistungsaufbedarf träge.

Notwendige rechtliche Anpassungen:

- keine

Entscheidungs- - Personelle Zusammensetzung der Expertengruppe

bedarf - Entscheid hinsichtlich der Form der aufbereiteten wissenschaftli-

chen Grundlage und der zu erstellenden Zielgruppen-Informationen Zusätzlicher - Bund: mittel

Finanzbedarf Zusätzlicher - kein Personalbedarf

Indikatoren - Stand der Grundlagen, Anzahl Kontaktaufnahme zur Diagnostik

und Früherkennung durch Kantone oder Bevölkerung.

- Regelmässiges Reporting der Grundlagen im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit zu invasiven gebietsfremden Arten (vgl. Massnahme 1-2.1)

Meilensteine Meilenstein I: 2016 Bildung einer Expertengruppe

Meilenstein II: Fertigstellung der aktualisierten Übersicht der wissenschaftlichen Grundlagen zu invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz per Ende 2016, danach jährliche Aktualisierung Umsetzung geplant ab 2016 laufend

bis