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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
- VeterinärabkommenEbenfalls im Agrarabkommen geregelt sind in Anhang 11 die Gesundheits- und Tierzuchtmassnahmen, die auf den Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft anwendbar sind. Es wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften der EU und der Schweiz für die Bekämpfung von Tierseuchen im Wesentlichen übereinstimmen. Es werden die Bekämpfung bestimmter Tierseuchen und Seuchenmeldung, der Handel mit lebenden Tieren, ihrem Sperma, ihren Eizellen und Embryonen sowie mit tierischen Erzeugnissen sowie die Einfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse aus Drittländern geregelt. Wie im Pflanzenschutz wurden auch die grenztierärztlichen Kontrollen im Verkehr mit EU-Staaten aufgehoben. Weiterhin in Kraft sind jedoch u.a. die Artenschutzkontrollen.
WHO Gestützt auf die Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden
die Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) in der Schweiz im Jahr 2006 in Kraft gesetzt. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Strategie ist Anhang 5 „Besondere Massnahmen für übertragbare (vektorinduzierte) Krankheiten“67 handlungsleitend.
United Nations, UNEP Das Umweltprogramm der UNO (United Nations Environment Programme,
UNEP) wurde 1972 durch eine UN-Resolution ins Leben gerufen. Das Programm setzt sich für einen schonenden Umgang mit der Umwelt ein. Darunter fällt auch der vorsichtige Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten.
IUCN Die ‘International Union for Conservation of Nature (IUCN)‘ ist ein wichtiges
globales Umweltnetzwerk. Innerhalb der IUCN besteht die Invasive Species Specialist Group (ISSG), die sich mit invasiven Arten beschäftigen. Von dieser wird auch die ‘Global Invasive Species Database (GISD)‘68 verantwortet, eine umfassende und öffentlich zugängliche Datenbank.
67 http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/2471.pdf
68 http://www.issg.org/database/welcome/