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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 1-1.4 «Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf regionaler Ebene»
Beschreibung Bund und Kantone pflegen und verstärken bei Bedarf den grenzüberschrei-
tenden Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu Vorkommen, Bekämpfung und Prävention von invasiven gebietsfremden Arten und bringen sich in grenzüberschreitende Netzwerke (z.B. INTERREG, Oberrheinkonferenz, Commission Internationale pour la Protection des Eaux du Léman (CIPEL), Grand Genève Agglomération franco-valdo-genevoise)
ein. Dadurch kann die Präventions- und Bekämpfungsarbeit effektiv und auf die aktuelle Situation abgestimmt werden. Neue Gefährdungen können frühzeitig erkannt werden.
Verantwortlich Direkt betroffene kantonale Fachstellen
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, weitere kantonale Fachstellen
Akteure
Umsetzung/ - Teilnahme in grenzüberschreitenden Netzwerken und Arbeitsgrup-Instrumente pen, Erfahrungsaustausch, Pflege der Netzwerke durch persönliche
Kontakte und Organisation von Fachveranstaltungen.
- Reporting innerhalb der kantonalen Koordination der Aktivitäten im Bereich invasiver gebietsfremder Arten (vgl. Massnahme 1-2.3) sowie anlässlich der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1)
Anpassungsbedarf Notwendige rechtliche Anpassungen:
- keine
Entscheidungs- Auswahl der relevanten Netzwerke und personelle Vertretung durch die bedarf kantonalen Fachstellen.
Zusätzlicher - kein* Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf
Indikatoren - Reporting innerhalb der kantonalen Koordination der Aktivitäten im
Bereich invasiver gebietsfremder Arten (vgl. Massnahme 1-2.3)
- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1)
Meilensteine Meilenstein I: bis Ende 2016 Überblick über Vertretung in bestehenden re-
gionalen grenzüberschreitenden Netzwerken und Arbeitsgruppen
Meilenstein II: 2017 Prüfen der Einsitznahme bei allfälligen zusätzlichen Gremien
Meilenstein III: ab 2017 Reporting
Umsetzung geplant ab 2016 laufend
bis
* Es sind derzeit keine neuen Gremien bekannt, in denen eine Vertretung der Schweiz erforderlich wäre.