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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 1-2.3 «Koordination der Aktivitäten zu invasiven gebietsfremden Arten auf kantonaler Ebene»

Beschreibung Die Kantone stellen die Umsetzung der kantonsrelevanten Massnahmen

der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten und zur Informationsvermittlung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicher (vgl. Massnahme 1-2.1). Darin sind alle von invasiven gebietsfremden Arten betroffenen Fachstellen des jeweiligen Kantons einbezogen und ein zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation und Koordination mit Dritten (Bund, Gemeinden, Verbände, Öffentlichkeit) betreffend invasiver gebietsfremder Arten definiert. Auf diese Weise wird der Informationsfluss über die aktuelle Situation in der Schweiz und das notwendige Knowhow bezüglich Prävention und Bekämpfung für alle relevanten Akteure auf kantonaler Ebene sichergestellt.

Verantwortlich Betroffene kantonale Fachstellen

(Federführung)

Miteinzubeziehende Fachstellen der betroffenen Bundesämter, Gemeinden, Verbände, Öffent-Akteure lichkeit

Umsetzung/ - Umsetzung der kantonsrelevanten Massnahmen der Strategie zu Instrumente invasiven gebietsfremden Arten.

Anpassungsbedarf - Prüfen und allenfalls anpassen des Informationsflusses zwischen

den betroffenen Fachstellen innerhalb des jeweiligen Kantons.

Notwendige rechtliche Anpassungen:

- auf Bundesebene keine; es ist zu prüfen, ob Umsetzung der kantonsrelevanten Massnahmen auf kantonaler Ebene rechtliche Anpassungen bedingen.

Entscheidungs- Festlegung einer/eines Ansprechpartner/-in innerhalb des jeweiligen Kanbedarf tons.

Zusätzlicher - kein Finanzbedarf

Zusätzlicher - Bund: über Massnahme 1-2.1 abgedeckt

Personalbedarf - Kantone: klein bis mittel (je nach Kantonsgrösse)

Indikatoren - Reporting innerhalb der kantonalen Koordination der Aktivitäten im

Bereich invasiver gebietsfremder Arten

- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1)

Meilensteine Meilenstein I: 2016: Zentrale Ansprechperson betreffend invasive gebiets-

fremde Arten definiert

Meilenstein II: Konzept zur Umsetzung der kantonsrelevanten Massnahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten und zur Informationsvermittlung pro Kanton bis Ende 2016 Meilenstein II: Ab 2017 Teilnahme an nationaler Information- und Koordinationstätigkeit

Umsetzung geplant ab 2016 laufend

bis