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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 1-2.2 «Informationsweitergabe zu invasiven gebietsfremden Arten in den Sektoralpolitiken des Bundes»
Beschreibung Durch den bedarfsgerechten Einbezug der relevanten Sektoralpolitiken in
die nationale Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1- 2.1) ermöglicht der Bund die Koordination mit den entsprechenden Stellen. Die Vertretungen der Sektoralpolitiken stellen den Informationsfluss zu invasiven gebietsfremden Arten mit den relevanten Akteuren innerhalb ihrer Organisationseinheit sicher.
Insbesondere die Unterhaltsdienste der raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes (BAV, ASTRA, BAZL, etc.) sind über die Problematik der invasiven gebietsfremden Arten informiert und können zielgerichtet koordiniert werden. Damit sind diese in der Lage rasch auf Veränderungen der aktuellen Situation der invasiven gebietsfremden Arten zu reagieren und die festgelegten, einheitlichen Bekämpfungsmassnahmen sowie Vollzugshilfen anzuwenden.
Verantwortlich Bundesstellen der jeweiligen Sektoralpolitiken (ASTRA, BABS, BAG, BAV,
(Federführung) BAZL, BFE, armasuisse, SBB, …)
Miteinzubeziehende BAFU, bei Bedarf betroffene kantonale Fachstellen
Akteure
Umsetzung/ - Einbezug in nationale Information –und Koordinationstätigkeit Instrumente - Informationsweitergabe innerhalb der Sektoralpolitiken an relevante
Akteure
Anpassungsbedarf - Bei Bedarf anpassen der internen Informationsabläufe und Zusam-
mensetzung der Gremien
Notwendige rechtliche Anpassungen:
- keine
Entscheidungs- Festlegung des Einbezugs der Sektoralpolitiken in die nationalen Informabedarf tions- und Koordinationstätigkeit durch die betroffenen Bundesstellen.
Zusätzlicher - kein Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf
Indikatoren - Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinati-
onstätigkeit
Meilensteine Meilenstein I: Festlegung des Einbezugsform pro Sektoralpolitik in der na-
tionalen Informations- und Koordinationstätigkeit per Ende 2016
Meilenstein II: Übersicht zu informierende Bundesstellen innerhalb der Organisationsform ab 2017
Umsetzung geplant ab 2017 laufend (abgestimmt auf nationale Informations- und Koordinatibis onstätigkeit)
* Aufwand für den Einbezug der Sektoralpolitik in die nationale Informations- und Koordinationstätigkeit (vgl. Massnahme 1-2.1) kann über bestehenden Personalbestand abgedeckt werden.