Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 84 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Mit Schreiben vom 9. September 2015 lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates die interessierten Organisationen ein, sich im Rahmen einer Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die parlamentarische Initiative von Frau Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist (FDP, AG) "Nachbesserung der Pflegefinanzierung" zu äussern und bis am 18. Dezember 2015 schriftlich Stellung zu beziehen.

Die Unterlagen für die Vernehmlassung wurden an 124 Adressaten versandt. Insgesamt gingen 61 schriftliche Stellungnahmen ein (54 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern und 7 von nicht offiziell begrüssten Organisationen).

2 Zusammenfassung der Stellungnahmen

2.1 Synthese

Zahlreiche Kantone und auch die GDK befürworten grundsätzlich die mit der parlamentarischen Initiative verfolgte Gesetzesänderung, erachten diese aber für zu wenig weitgehend. Die Kohärenz zwischen der vorgesehenen Zuständigkeit für die Restfinanzierung und der geltenden Regelung bezüglich Festlegung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen wird von vielen Kantonen begrüsst. Durch die vorgeschlagene Regelung würden Kantone, die genügend Pflegeheimplätze und Kapazitäten in der ambulanten Pflege anbieten, nicht mehr benachteiligt. Einige Kantone sprechen sich dafür aus, dass der Herkunftskanton die Höhe der Restfinanzierung bestimmen soll, auf keinen Fall soll eine allfällige Differenz von der pflegebedürftigen Person getragen werden müssen. Viele Kantone erachten es für notwendig, eine Übergangsregelung zu formulieren, welche die Situation für diejenigen Personen regelt, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bereits ausserkantonale Pflege beanspruchen. Drei Kantone (UR, TI, GE) lehnen die Gesetzesänderung ab.

Die politischen Parteien begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagene Gesetzesänderung, insbesondere deren Kohärenz mit der geltenden Regelung bezüglich Festlegung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen. Einige befürchten allerdings, dass sich Deckungslücken ergeben könnten, falls die ausserkantonal erbrachten Leistungen preislich höher sind als die vom Herkunftskanton festgelegten Tarife. Dies müsse in der Vorlage noch geregelt werden. Zudem wird befürchtet, dass die Patientinnen und Patienten bei der vorgeschlagenen Regelung die Vergütung der Restfinanzierung bei ihrem Herkunftskanton selbst einfordern müssen, da der administrative Aufwand für die Leistungserbringer der ambulanten Pflege zu Hause zu gross ist.

Auch die Dachverbände der Wirtschaft begrüssen grundsätzlich das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sowie deren Kohärenz mit der geltenden Regelung bezüglich Festlegung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen. Der SGB befürchtet, dass allfällige Deckungslücken bei der Finanzierung auf die Patientinnen und Patienten übertragen werden. Ähnlich äussern sich auch die Stiftung für Konsumentenschutz sowie weitere Vertreter der Patientinnen und Patienten.

Der Grossteil der Leistungserbringer begrüsst die Bereitschaft zu Verbesserungen, ist jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung in der jetzigen Fassung nicht ausreichend ist, um die zahlreichen Probleme bei der Pflegefinanzierung zu lösen (CURAVIVA, H+, SBK, spitex, Swissreha). Die Kohärenz mit der geltenden Regelung bezüglich Festlegung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen wird weitgehend begrüsst. Mehrere Leistungserbringer (ASPS, senesuisse und IG Pflegefinanzierung) waren von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung enttäuscht, welche sie als nicht ausreichend erachten. Die ambulante Pflege ist, insbesondere nach Ansicht von ASPS, SBK, spitex und IG Pflegefinanzierung, nicht genügend berücksichtigt. Hingewiesen wurde unter anderem auf die Frage der zu hohen Verwaltungskosten für die Organisationen der ambulanten Pflege bei der Betreuung ausserkantonaler Patientinnen und Patienten sowie auf die Tatsache, dass diese Organisationen nicht in der Lage sind, allfällige Finanzierungslücken zu übernehmen. FMH, MFE, VSAO und VKZS unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesänderung vorbehaltslos.

Die Versicherer unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesänderung, da dadurch die Zuständigkeit klar geregelt ist, die kantonale Planung erleichtert wird und Kantone, in denen mehr Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen als für die eigene Bevölkerung benötigt werden, finanziell nicht zusätzlich benachteiligt werden. Auch die Kohärenz mit den Regelungen bezüglich der Ergänzungsleistungen wird begrüsst. Sie befürchten aber, dass allfällige Deckungslücken bei der Finanzierung den Patientinnen und Patienten belastet werden.

Die meisten Stellungnahmen äussern sich nicht nur zur Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege, sondern auch zu anderen Bereichen der Pflegefinanzierung, die aus ihrer Sicht revisionsbedürftig sind.