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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 87 _____________________________________________________________________________________

Geschützte Anlagen

Die Bundeskanzlei, die Armee, der Nachrichtendienst des Bundes und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit der nationalen Alarmzentrale betreiben eine Anzahl von (in der Regel unterirdischen) Anlagen, die gegen äussere Einwirkungen physischer und elektronische Art geschützt sind.50 Diese Anlagen dienen nicht in erster Linie dem Schutz von Personen, sondern der Erhaltung der Führungsfähigkeit des Bundes, teilweise auch der Kantone:

 Führung: physischer Schutz der Führung und Sicherstellung ihrer Funktions- und Kommu-

nikationsfähigkeit;

 Bundesrat: politische Führung;

 Armeeführung: Führung militärischer Verbände;

 Nationale Alarmzentrale: Kommunikation mit den Kantonen und Notfallmanagement;

 Kommunikation: Verknüpfung innerhalb und zwischen Kommunikationsnetzen (Knoten-

punkte), Rechenzentren;

 Datenspeicherung.

Der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer genügenden Bereitschaft verursacht laufend erhebliche Kosten. Die Anzahl solcher Anlagen wurde in den vergangenen 15 bis 20 Jahren wesentlich verringert, vor allem als Folge der Auflösung von Formationen der Armee; eine weitere Verringerung der von der Armee benützten Anlagen ist geplant.

Die Nützlichkeit solcher Anlagen wird gelegentlich mit dem Argument infrage gestellt, dass Bedrohungen immer weniger physischer Art seien und deshalb gegen physische Einwirkungen geschützte Anlagen immer weniger nötig würden. Diese Argumentation greift aus mehreren Gründen zu kurz:

 Die bestehenden Anlagen bieten nicht nur Schutz gegen physische, sondern auch gegen

weitere Einwirkungen, zum Beispiel elektronischer Art. Sie können auch bei einem länger anhaltenden Stromausfall betrieben werden.

 Kommunikationsknoten und ein Teil der Rechenzentren müssen in jedem Fall geschützt

werden. Die Weiterführung bestehender Anlagen ist – trotz erheblichen Aufwendungen für deren Unterhalt – eine effiziente Lösung.

 Schliesslich kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Situation eintritt, in der normale

Arbeitsplätze und Anlagen gegenüber physischen Einwirkungen (Beschuss, Angriffe aus der Luft) nicht genügen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei den bestehenden geschützten Anlagen die Sicherheit wesentlich einfacher zu gewährleisten ist als bei einer oberirdischen Infrastruktur und dass grosse Investitionen in die bestehenden Anlagen getätigt wurden.

In Anbetracht der Bedrohungen und Gefahren und des Beitrags der geschützten Anlagen zur Resilienz der politischen und militärischen Führung erscheint es sinnvoll, die bestehenden Anlagen in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten.

50 Anzahl, Ort, und Funktion der Anlagen können hier aus Geheimhaltungsgründen hier nicht im Detail dargestellt werden.