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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 84 _____________________________________________________________________________________
5.3 Zusammenarbeit Bund-Kantone
Der Föderalismus hat auch in der Sicherheitspolitik eine grosse Bedeutung; wesentliche Instrumente der Sicherheitspolitik sind primär oder sogar ausschliesslich Sache der Kantone und Gemeinden, insbesondere die Polizei und die Feuerwehr. Aus den verteilten Zuständigkeiten ergibt sich für eine ganzheitliche Sicherheitspolitik die Notwendigkeit einer fast permanenten Konsultation und Koordination zwischen den verschiedenen Staatsebenen und Fachressorts. Dieser föderalistische Aspekt der Schweizer Sicherheitspolitik, und insbesondere ihrer Umsetzung, ist zwar aufwendig, aber er führt zu breit abgestützten Entscheiden und stärkt die Resilienz, weil ein dezentrales System schwieriger auszuschalten wäre als ein zentralisiertes.
Diese Zusammenarbeit ist seit Jahrzehnten geübte Praxis, zum Beispiel in der wiederholten subsidiären Unterstützung der Polizei durch die Armee zur Bewältigung von Belastungsspitzen; sie ist aber trotzdem verbesserungsfähig.
Sicherheitsverbund Schweiz
Im Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz von 2010 wurde ein Sicherheitsverbund Schweiz skizziert, der in der Zwischenzeit realisiert, einer Evaluation unterzogen und gemäss den Ergebnissen der Evaluation angepasst wurde.
Der Sicherheitsverbund Schweiz umfasst grundsätzlich alle sicherheitspolitischen Instrumente des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, und seine Organe dienen der Konsultation und Koordination von Entscheiden, Mitteln und Massnahmen von Bund und Kantonen bezüglich sicherheitspolitischer Herausforderungen, die sie gemeinsam betreffen. Der Fokus liegt deshalb bei der inneren Sicherheit; dort besteht ein grösserer Koordinationsbedarf als in der äusseren Sicherheit, für welche die Zuständigkeit beim Bund liegt. Die Organe des Sicherheitsverbunds Schweiz dienen vor allem der Vermittlung, wenn die Koordination in der Linie nicht zufriedenstellend funktioniert oder keine geeigneten Gefässe für die Koordination bestehen.
Der Sicherheitsverbund Schweiz umfasst zwei Organe und einen Delegierten von Bund und Kantonen mit einer Geschäftsstelle.49
Organ Zusammensetzung Politische Plattform Bund Kantone
bereitet Beschlüsse des Chef VBS Präsident der Konferenz der Kantonalen Bundesrats und der Vorsteherin EJPD Justiz- und Polizeidirektorinnen und – Kantonsregierungen direktoren
bzw. Regierungskonfe- Präsident der Regierungskonferenz Militär, renzen vor Zivilschutz und Feuerwehr
Operative Plattform Bund Kantone
bereitet Sitzung der Direktorin fedpol Generalsekretär der Konferenz der Kanto- Politischen Plattform Direktor des Nachrichtendiens- nalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - vor und setzt Arbeits- tes des Bundes direktoren gruppen ein Direktor des Bundesamts Generalsekretär der Regierungskonferenz für Bevölkerungsschutz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr Chef des Armeestabes Präsident der Konferenz der kantonalen Chef Sicherheitspolitik VBS Polizeikommandanten Oberzolldirektor oder Chef Präsident der Konferenz der kantonalen Grenzwachtkorps Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungs- und Zivilschutz
49 Diese Gremien sind paritätisch besetzt, und die Kosten der Geschäftsstelle werden paritätisch aufgeteilt.