Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 6 Seiten

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dies insbesondere damit, dass dem Zivildienst die Organisation, Struktur und Ausrüstung fehle, um für Einsätze im sicherheitspolitischen Bereich geeignet zu sein, und dass es aus Sicht der anderen Instrumente auch keinen realen Bedarf für solche Einsätze gebe. Eine gewisse Anzahl von Vernehmlassungsteilnehmern fordert hingegen, dass Information und Kommunikation auch als sicherheitspolitisches Instrument gelten müsse, mit Verweis darauf, dass diesem Thema in Zeiten von Krisen und zunehmend aggressiverer und verbreiteter Desinformation besondere Bedeutung zukomme.

Bei der Beschreibung der konkreten Beiträge der einzelnen Instrumente möchte eine grössere Anzahl Kantone noch etwas konkretere Aussagen bei der Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus beziehungsweise zur diesbezüglichen Ausrichtung der Instrumente und den nötigen Massnahmen. Beim bewaffneten Angriff stösst das etwas breitere Verständnis von Verteidigung, wonach die Armee nicht nur bei einem konventionellen Angriff von aussen, sondern auch in einem Fall von hinreichend intensiver und ausgedehnter Bedrohung im Landesinnern originär eingesetzt werden kann, auf mehrheitliche Zustimmung; viele begrüssen diese Nachführung des Verteidigungsbegriffs explizit. Einzelne Kantonen betonen, dass die Armee auch unter den veränderten Bedingungen immer nur als „ultima ratio“ originär eingesetzt werden dürfe. Bei der Bekämpfung der Kriminalität machen viele Kantone darauf aufmerksam, dass aus ihrer Sicht insbesondere die neuen Technologien zunehmend Probleme bereiten und diesem Aspekt deshalb noch etwas stärker Rechnung getragen werden müsse (Cyber-Kriminalität). Bei den Katastrophen und Notlagen ist es den Kantonen ein Anliegen, konsequent die Unterscheidung zwischen dem Bevölkerungsschutz als Instrument, wo die Mittel mehrheitlich bei den Kantonen liegen, und dem Amt auf Bundesebene (BABS) zu machen.

In Bezug auf den Anpassungsbedarf bei den Instrumenten wird von verschiedener Seite, insbesondere auch von mehreren Kantonen, beantragt, dass diese Aussagen mindestens aktualisiert oder noch erweitert werden sollten. Als spezifisches Anliegen wird ebenfalls von mehreren Kantonen beantragt, dass für eine bessere Kriminalitätsbekämpfung eine Revision der Strafprozessordnung aufgenommen werden sollte.

Kapitel 5: Sicherheitspolitische Führung und Sicherheitsverbund Schweiz

Neben allgemeiner Zustimmung fokussiert in diesem Kapitel die Kritik auf die Beschreibung der verschiedenen Stäbe. Von einer grösseren Anzahl Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere auch Kantonen, wird moniert, dass die Beschreibungen und Abgrenzungen der verschiedenen Stäbe auf Stufe Bund zu wenig klar sei, vor allem in Bezug auf den Bundesstab ABCN. Weiter wird auch von mehreren Kantonen kritisiert, dass die Beschreibung des neu geschaffenen Führungsstabs Polizei zum Teil missverständlich und zu wenig klar sei, dass es sich hier um ein kantonales Gremium handle.

Das grösste Thema in den Vernehmlassungsantworten zu diesem Teil des Berichts ist aber die Frage eines permanenten Krisenstabs auf Stufe Bund. Während in etlichen Stellungnahmen, auch von Kantonen, Verständnis für die Argumentation im Bericht geäussert wird, wonach die Etablierung eines solchen Stabs nicht sinnvoll ist, können andere diese Argumentation nicht nachvollziehen und beantragen die Streichung dieses Abschnitts, die Prüfung eines solchen Stabes oder machen selber konkrete Vorschläge, wie ein solcher Stab aussehen könnte.

Der mit dem letzten Bericht geschaffene Sicherheitsverbund Schweiz findet weitgehende Zustimmung. Einige Kantone stellen jedoch die Frage, ob ein solches Konstrukt wirklich Sinn macht, wenn es sich auf die Konsultation und Koordination beschränke und in Krisenfällen nicht genutzt werden könne oder solle.