Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/96: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV) · 6 Seiten

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1 Ausgangslage

Im September 2015 wurde die parlamentarische Initiative 10.538 «Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen» (nachstehend parlamentarische Initiative 10.538) durch das Parlament abgelehnt. In den parlamentarischen Beratungen hat der Bundesrat bei Ablehnung der parlamentarischen Initiative 10.538 eine Anpassung der Kennzeichnung für Lebensmittel, die in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht werden, in Aussicht gestellt (Art. 16a und 16b Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse [THG; SR 946.51]; «Cassis-de-Dijon-Prinzip»). Mit der den Anhörungsteilnehmern vorgelegten Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV; SR 946.513.8) setzt der Bundesrat diese Ankündigung um. Bei den erwähnten Lebensmitteln ist neu darauf hinzuweisen, nach welchen technischen Vorschriften – Vorschriften der EU oder eines EU/EWR-Mitgliedstaates – sie hergestellt wurden. Diese Kennzeichnung ist ergänzend zur Produktionslandangabe («Hergestellt in der Schweiz») gemäss Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände anzubringen.

Die Verordnungsänderung enthält weiter die erneute Verlängerung der Übergangsfrist in Artikel 19 VIPaV betreffend gesundheitsbezogene Angaben («health claims») bei Lebensmitteln.

Die Anhörung dauerte vom 18. Januar bis am 18. März 2016.

2 Adressatenkreis

Die Anhörungsunterlagen wurden den Kantonen sowie der Konferenz der Kantonsregierungen, den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren potentiell interessierten Kreisen zugestellt (total 52 Adressaten). Insgesamt 44 Stellungnahmen sind eingegangen (wovon 7 von nicht begrüssten Organisationen stammen).

3 Ergebnis des Anhörungsverfahrens

3.1 Grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf

Mit der Einführung der Produktinformation für in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel (Art. 6a E-VIPaV) haben sich 24 Kantone grundsätzlich einverstanden erklärt (ZH, GE, AR, VD, SZ, AI, BE, JU, ZG, SG, SH, GL, LU, NE, BS, TG, GR, OW, TI, AG, SO, BL, VS, FR).

Weiter unterstützen die SP und die SVP sowie 9 der übrigen Anhörungsteilnehmenden die Einführung von Art. 6a E-VIPaV (GDK, VKCS, FRC, Prométerre, FER, sbv, SKS, sgv, acsi).

Die Verlängerung der Übergangsbestimmung in Art. 19 VIPaV wird von allen 44 Anhörungsteilnehmenden begrüsst.