Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/97: Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 9 Seiten
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1 Einleitung
Gestützt auf die Resultate der externen Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober 2013 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Reform der Steuererleichterungen vorzubereiten. Die Reform soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten: a) die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze; b) die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik und c) technische Änderungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Die vom Bundesrat am 01.04.2015 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (BR-Verordnung) setzte die genannten Reformpunkte um und legte die Grundlagen einer erhöhten Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Der Bundesrat hat am 11.12.2015 vom Ergebnisbericht über die Vernehmlassung Kenntnis genommen, diesen verabschiedet1 und eine Aussprache über das weitere Vorgehen geführt.
Die Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen wurden nach den neuen Grundsätzen der BR-Verordnung angepasst und den Kantonen, parallel zur oben erwähnten Vernehmlassung, zur Anhörung vorgelegt. Der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung ist veröffentlicht2.
Mit der Reform werden u. a. die Anwendungsrichtlinien des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik aufgehoben. Deren Bestimmungen ergänzt mit Präzisierungen wurden teilweise in die Vernehmlassungsvorlage zur BR-
Verordnung überführt. Andere Teile sowie weitere Umsetzungsbestimmungen werden in der neuen Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (nachfolgend WBF-Anwendungsverordnung) erlassen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 27. Januar 2016 die Anhörung zur WBF-Anwendungsverordnung eröffnet. Die Anhörung dauerte bis am 4. April 2016.
2 Teilnahme am Anhörungsverfahren
Zur Anhörung wurden die Regierungen der 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen eingeladen. Die Anhörungsunterlagen waren auf dem Portal der Schweizer Bundesverwaltung und des SECO öffentlich zugänglich. Beim SECO trafen 32 Stellungnahmen ein, davon 26 von eingeladenen Adressaten.
Neben den eingeladenen Teilnehmern haben sich auch weitere interessierte Kreise zur Anhörungsvorlage geäussert: Centre Patronal (CP), economiesuisse (es), die Organisationen Wirtschaft Graubünden (kgvGR), die Vereinigung Pharmafirmen der Schweiz (vips), die Schweizerische Volkspartei (SVP) und der schweizerische Gewerbeverband (sgv).
Anhörungsadressaten und eingegangene Stellungnahmen:
Einladung zur Eingegangene Stellungnahme Stellungnahmen Kantone und Konferenz der Kantonsregierungen 2726
Weitere interessierten Kreise 06
Total 2732
1 Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung ist auf dem Portal der Schweizer Regierung (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/past.html) veröffentlicht.
2 Der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung ist auf dem Portal der Schweizer Regierung (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/past.html) veröffentlicht. 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.2.1753550 3/9