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Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 15 Seiten
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Hochschule
Art. 18 Bearbeitete Umgebungsfläche
Der Flächenwert pro Quadratmeter bearbeitete Umgebungsfläche wird wie folgt festgelegt:
Flächenwert in CHF pro m2 bearbeitete Umgebungs-
fläche (Index Oktober 2016)1
Bearbeitete Umge-
bungsfläche150
4. Abschnitt: Faktoren für die Berechnung bei Umbauten
Art. 19 Faktor „Modifikation“ und „Eingriff“
1 Der Faktor „Modifikation“ setzt sich aus einem Teil Nutzungsänderung und einem Teil baulicher Veränderung zusammen.
2 Der Faktor „Eingriff“ entspricht dem Anteil ausgeführter Arbeiten im Vergleich zum Neubau.
Art. 20 Veränderungsgrad
1 Der Veränderungsgrad berechnet sich aus der Multiplikation der Faktoren „Eingriff“ und „Modifikation“.
2 Die Bestimmung der Faktoren kann entweder pro Raum, pro Raumgruppe oder pro BKP-Hauptgruppen10 erfolgen.
3 Ermittelter Neubauwert BKP 1-3 und 5 bei BKP-Hauptgruppen:
Rohbau 1 BKP 20-21 30%
Rohbau 2 BKP 22 15%
Technik BKP 23-26 35%
Ausbau 1 BKP 27 10%
Ausbau 2 BKP 28 10%
10 Der Baukostenplan BKP kann bei der Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) unter www.crb.ch kostenpflichtig bezogen oder beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern kostenlos eingesehen werden.