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Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 15 Seiten
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Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten
Art. 8 Kunst im Raum
Kunst im Raum ist mit bis zu 1 Prozent der beitragsberechtigten Aufwendungen beitragsberechtigt.
2. Abschnitt: Berechnung
Art. 9 Raumtyp, Flächenwert, Flächenart und Ausstattung
1 Die beitragsberechtigten Räume eines Bauvorhabens werden einem der sieben Raumtypen nach Artikel 17 mit dem zugehörigen Flächenwert zugeordnet.
2 Anhang 1 weist die Flächenarten einem Raumtyp gemäss Artikel 17 zu.
3 Die Aufwendungen für die Ausstattung werden pauschal mit einem Prozentsatz des Flächenwerts vergütet.
Art. 10 Berechnung der Flächenwerte und der Flächenkostenpauschale
(Art. 25 V-HFKG)
1 Die Flächenwerte werden aufgrund der Aufwendungen realisierter Neubauten im Hochschulbereich periodisch neu berechnet und bestimmt. In der Zwischenzeit werden sie zweimal jährlich der Kostenentwicklung nach Schweizerischem Baupreisindex6 angepasst.
2 Die Flächenwerte entsprechen den Durchschnittskosten eines Neubaus je Quadratmeter im Zeitpunkt der Beitragszusicherung nach Abzug der nicht beitragsberechtigten Kostenteile. Sie werden aufgrund der Bauweise, des Installations- und des Ausbaugrads berechnet.
3 Die Berechnung der Flächenkostenpauschale für ein konkretes Bauvorhaben erfolgt auf Grundlage des vom SBFI genehmigten Raumprogramms und den daraus resultierenden, beitragsberechtigten Flächen.
4 Wichtige und absehbare bauliche und funktionale Mängel, die den Gebrauchswert einschränken, berechtigen das SBFI zu einer Korrektur der beitragsberechtigten Aufwendungen.
Art. 11 Korrektur der Flächenwerte und Faktor
1 Ein Korrekturfaktor kommt zur Anwendung, wenn das gesamte Bauvorhaben betroffen ist.
2 Bestehen besondere Grundstückverhältnisse, die keine optimale Gebäudestruktur erlauben, so kann ein Korrekturfaktor bis 1,2 angewandt werden.
6 Der aktuelle Baupreisindex einschliesslich Mehrwertsteuer kann eingesehen werden beim Bundesamt für Statistik unter www.bfs.admin.ch > Themen > 05 Preise > Baupreise > Indikatoren.