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Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 15 Seiten

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Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten

Art. 8 Kunst im Raum

Kunst im Raum ist mit bis zu 1 Prozent der beitragsberechtigten Aufwendungen beitragsberechtigt.

2. Abschnitt: Berechnung

Art. 9 Raumtyp, Flächenwert, Flächenart und Ausstattung

1 Die beitragsberechtigten Räume eines Bauvorhabens werden einem der sieben Raumtypen nach Artikel 17 mit dem zugehörigen Flächenwert zugeordnet.

2 Anhang 1 weist die Flächenarten einem Raumtyp gemäss Artikel 17 zu.

3 Die Aufwendungen für die Ausstattung werden pauschal mit einem Prozentsatz des Flächenwerts vergütet.

Art. 10 Berechnung der Flächenwerte und der Flächenkostenpauschale

(Art. 25 V-HFKG)

1 Die Flächenwerte werden aufgrund der Aufwendungen realisierter Neubauten im Hochschulbereich periodisch neu berechnet und bestimmt. In der Zwischenzeit werden sie zweimal jährlich der Kostenentwicklung nach Schweizerischem Baupreisindex6 angepasst.

2 Die Flächenwerte entsprechen den Durchschnittskosten eines Neubaus je Quadratmeter im Zeitpunkt der Beitragszusicherung nach Abzug der nicht beitragsberechtigten Kostenteile. Sie werden aufgrund der Bauweise, des Installations- und des Ausbaugrads berechnet.

3 Die Berechnung der Flächenkostenpauschale für ein konkretes Bauvorhaben erfolgt auf Grundlage des vom SBFI genehmigten Raumprogramms und den daraus resultierenden, beitragsberechtigten Flächen.

4 Wichtige und absehbare bauliche und funktionale Mängel, die den Gebrauchswert einschränken, berechtigen das SBFI zu einer Korrektur der beitragsberechtigten Aufwendungen.

Art. 11 Korrektur der Flächenwerte und Faktor

1 Ein Korrekturfaktor kommt zur Anwendung, wenn das gesamte Bauvorhaben betroffen ist.

2 Bestehen besondere Grundstückverhältnisse, die keine optimale Gebäudestruktur erlauben, so kann ein Korrekturfaktor bis 1,2 angewandt werden.

6 Der aktuelle Baupreisindex einschliesslich Mehrwertsteuer kann eingesehen werden beim Bundesamt für Statistik unter www.bfs.admin.ch > Themen > 05 Preise > Baupreise > Indikatoren.