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Vernehmlassung 2015/98: Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) · 15 Seiten

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Hochschule

2. Kapitel: Bauinvestitionsbeiträge

1. Abschnitt: Beitragsberechtigung

Art. 3 Abgrenzbare Bauvorhaben

Die Projekte, die Gegenstand von Beitragszusicherungen bilden, müssen abgrenzbar sein und sich auf ein bauliches Ganzes, ein oder mehrere zusammengebaute Gebäude oder einen in sich geschlossenen Gebäudeabschnitt beziehen.

Art. 4 Abgrenzung von Teilprojekten

Bei mehreren Teilprojekten entscheidet das SBFI über die Abgrenzung zwischen den einzelnen Teilprojekten. Diese Abgrenzungen sind im weiteren Verlauf des Gesuchs beizubehalten.

Art. 5 Anrechenbare Umgebungsfläche

1 Massgebend ist die bearbeitete Umgebungsfläche gemäss SIA 4165.

2 Nicht beitragsberechtigt sind Flächen ausserhalb der Parzellengrenzen und öffentlich genutzte Flächen.

Art. 6 Projektierung und Zusatzleistungen

1 Beitragsberechtigt sind die Aufwendungen für die unmittelbare Projektierung des Bauvorhabens.

2 Zusatzleistungen für die Planung und Projektierung von Varianten sowie für Architekturwettbewerbe, soweit sie angemessen sind, können zusammen mit dem Bauvorhaben unterstützt werden, wenn sie vorgängig mit dem SBFI vereinbart oder auf dessen Veranlassung erbracht worden sind.

3 Preisgelder und Ankäufe, die im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ausbezahlt wurden, sind beitragsberechtigt und nicht in der Flächenkostenpauschale enthalten.

Art. 7 Mehrzweckanlagen, Park- und Einstellhallenplätze

1 Bei Mehrzweckanlagen sind nur diejenigen Teile beitragsberechtigt, die den Bereichen gemäss Artikel 19 Absatz 1 V-HFKG dienen.

2 Park- und Einstellhallenplätze für Behinderte und für Betriebsfahrzeuge sind als Bestandteil eines Bauvorhabens beitragsberechtigt.

5 Flächen und Volumen von Gebäuden. Fassung 2003. Die Normen können kostenpflichtig bezogen werden beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, www.sia.ch > Dienstleistungen > SIA-Norm. Sie können kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.