Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 10 Seiten

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habe eine Basis zur Neuberechnung geschaffen. Allerdings zieht AEE daraus andere Schlüsse und fordert deshalb eine weniger starke Absenkung. Als kritisch erachtet AEE auch die Reduktion der Grundvergütung für Kleinwasserkraftanlagen. Mit Verweis auf die Stellungnahme von Swiss Small Hydro beantragt AEE eine Anpassung bei den Übergangsbestimmungen und den Verzicht auf Anlagekategorien. Die Swisscleantech Association steht dem Bericht zwar grundsätzlich positiv gegenüber, findet aber, dass er noch zu wenig umfangreich ist. Gefordert wird unter anderem eine Neuberechnung der KEV- und EIV-Tarife ausgehend von einem tieferen Anteil des Eigenverbrauchs. Gefordert wird auch eine Ausdehnung der Kategorie „integrierte Anlagen“ auf Fassadenanlagen. Swissolar lehnt die geplanten Anpassungen im PV-Bereich klar ab und fordert eine Neuberechnung der KEV und der EIV. Im Weiteren beantragt der Verband die Einsetzung anderen Unterhaltskosten und eine spätere zweite Absenkung. Holzenergie Schweiz unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich; gleichzeitig ist der Verband aber der Meinung, dass einzelne Aspekte nochmals geprüft werden sollten. Dazu gehören z.B. die Absenkung der spezifischen Betriebs- und Unterhaltskosten oder die starke Absenkung der EIV für integrierte Anlagen. Suisse Eole begrüsst insbesondere, dass nach längerer Zeit wieder eine Marktbeobachtungsstudie vorliegt. Im Bereich der Windenergie decken sich die Ergebnisse mit den eigenen Erfahrungen, weshalb die Schlussfolgerungen geteilt werden. InfraWatt unterstützt die Anpassungen mit einigen Vorbehalten. So wird beantragt, dass die Vergütung an die effektiv aufgezeigten Gestehungskosten bei der Leistungsklasse unter 10 kW für Nebennutzungsanlagen angepasst wird.

economiesuisse begrüsst die regelmässige Überprüfung und Anpassung der KEV-Vergütungssätze, findet aber, dass die Absenkung aufgrund des starken Schweizer Frankens stärker ausfallen sollte. Bemängelt wird die lange Zeitdauer bis zur Umsetzung der vorgesehenen Verordnungsanpassung. Der Schweizer Bauerverband spricht sich grundsätzlich für die Anpassungen aus. Allerdings weist er auch auf einige Aspekte hin, die genauer geprüft werden sollen. Aus seiner Sicht basieren die Ausführungen auf sehr positiven Annahmen, deren Eintreffen bezweifelt wird.

Seitens verschiedenerer Elektrizitätswerke werden die Anpassungen in Zusammenhang mit der Wasserkraft abgelehnt. Die Axpo Holding weist beispielsweise darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen für diese Technologie in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert haben. BKW führt aus, dass mit der starken Absenkung der Vergütungssätze die Ausbauziele der Energiestrategie 2050 nicht erreicht werden können. Gerade die „übermässige“ Reduktion der KEV-Sätze für leistungsfähigere Kleinwasserkraftanlagen wird vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen (Keine Förderung unter 1 MW) als nicht nachvollziehbar bezeichnet. BKW beantragt deshalb eine Anpassung der Vergütungssätze für leistungsfähigere Kleinwasserkraftprojekte. Gefordert wird im Weiteren auch eine Anpassung der Übergangsbestimmungen. CKW kritisiert die getroffenen Annahmen und fordert einen grundsätzlichen Verzicht auf eine Absenkung der KEV-Tarife für Kleinwasserkraftwerke. Gleicht tönt es seitens der Elektrizitätswerke Ursern und Altdorf sowie seitens der Korporation Uri. Kritik äussert auch ewz. Sie sehen in den Vorschlägen unter anderem einen Widerspruch zur Energiestrategie und eine Gefährdung von bereits weit fortgeschrittenen Projekten. Deutliche Worte findet auch Small Swiss Hydro. Im Gegensatz zu anderen Technologien sei bei der Kleinwasserkraft keine Reduktion der Kosten zu erwarten. Als „nicht nachvollziehbar“ wird die unterschiedliche Vergütungshöhe je nach Kategorie erachtet. So ortet Small Swiss Hydro in einigen Bereichen eine Überförderung. Gefordert wird deshalb unter anderem den Verzicht auf Kategorien. regioGrid begrüsst die regelmässige Überprüfung und Anpassung der Vergütungssätze. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Tarife beurteilt der Verband aber kritisch. Abgelehnt werden sie von Romande Energie. Repower ist der Ansicht, dass es bei den Vergütungssätzen für Kleinwasserkraftanlagen gar keine Anpassungen braucht. Swisselectric und VSE beantragen, dass Projekte mit zweiter Fortschrittsmeldung oder in der Planung weit fortgeschrittene Projekte die bisherigen Tarife gelten sollen. In Zusammenhang mit den PV-Tarifen bezweifelt Swisselectric die langfristige Wirtschaftlichkeit der Technologie, was zu einem sofortigen Stopp der Subventionierung führen müsste. Die Wirtschaftlichkeit ist auch für den VSE ein wichtiges Argument. Er begrüsst deshalb, dass die Vergütungen regelmässig an die Marktverhältnisse angepasst werden. Die Anpassungen der PV-Tarife sollten aufgrund der Marktdynamik allerdings früher umgesetzt werden.