Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Für den Hauseigentümerverband Schweiz widerspiegelt das Absenken der PV-Vergütungssätze die nach wie vor günstiger werdenden Modul- und Installationskosten. Allerdings kritisiert er die überdurchschnittliche Senkung der Beiträge für Kleinanlagen und fordert eine weniger starke Absenkung. Suissetec beurteilt die vorgeschlagenen Senkungen der PV-Tarife als verfrüht und nicht kostengerecht. Er fordert deshalb eine Neuberechnung der KEV und EIV.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden aus Industrie- und Dienstleistungswirtschaft unterstützen die geplanten Änderungen mehrheitlich. Die IG DHS, Coop und der Migros-Genossenschafts-Bund weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Absenkung so umgesetzt werden sollte, dass das Gesamtsystem nicht zu sehr ausgedünnt werde und die Förderwirkung verliere. Swissmem erachtet die regelmässige Überprüfung und Anpassung als unerlässlich. FER betont, dass sie sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für eine Optimierung des Systems ausgesprochen hat und entsprechend die Absenkung der PV-Tarife auch unterstützt.

Verschiedene Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (aqua viva, Pro Natura, SVS/BirdLife, SES, WWF) bezeichnen die Absenkung der PV-Vergütungssätze grundsätzlich als sinnvoll, um Innovationen zu fördern und den Mitteleinsatz effizient zu gestalten. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden aber als zu hoch erachtet. Gefordert wird eine Neuberechnung. In Zusammenhang mit der Wasserkraft weisen die erwähnten Organisationen auf die Gefahr der Überförderung hin. Gefördert werden sollen nur langfristig wirtschaftliche Standorte. Konkret wird mit dem Hinweis auf die aktuelle politische Diskussion unter anderem gefordert, dass die KEV-Vergütung für Wasserkraftanlagen kleiner als 1 MW aufgehoben wird. Eco Swiss ist mit den Anpassungen einverstanden und betont, dass eine periodische Überprüfung und Anpassung äusserst wichtig ist.

Die Änderung der Abbaureihenfolge von „Springer-Anlagen“ wird von den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Freiburg, Tessin, Thurgau, Waadt, Zug sowie die SPS, Holzenergie Schweiz, InfraWatt, Swissolar, SES, WWF, ECO Swiss, BKW, Romande Energie, Hauseigentümerverband Schweiz, Suissetec, Coop, Migros-Genossenschafts-Bund, IG HDS, Swissmem und Handel Schweiz explizit begrüsst. Kritisiert wird sie vom Kanton Uri. Dies darum, weil grössere Kraftwerksprojekte mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand im Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den vorgesehenen Änderungen gegenüber kleineren Projekten benachteiligt werden.

Diese Einschätzung teilen die CKW, die Korporation Uri und das Elektrizitätswerk Altdorf. Small Swiss Hydro und AEE weisen darauf hin, dass die unterschiedlichen Planungs- und Projektierungsintensitäten bei Kleinwasserkraftwerken zu berücksichtigen sind. Nicht nachvollziehbar ist die geplante Anpassung für Biomasse Suisse, Suisse Eole, Swisscleantech Association und der Genossenschaft Ökostrom. Sie fordern, dass die Projekte nach KEV-Anmeldedatum abgebaut werden.

Wird an der beabsichtigten Änderung festgehalten, soll laut Ökostrom Schweiz und Biomasse Suisse eine zweijährige Übergangsfrist eingeführt werden. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Änderung zwar, möchte aber, dass den bereits geleisteten Investitionen Rechnung getragen wird. Der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber regt in diesem Zusammenhang an, dass in der Verordnung erwähnt wird, dass PV-Anlagen keine Springer-Anlagen sein können.

Explizit positiv erwähnt wird die Überführung des KEV-Auszahlungsprozesses von der BG-EE

zur Swissgrid AG unter anderem von den Kantonen Basel-Landschaft, Genf, Tessin, Waadt und Zug sowie von der SPS, der FRC, AEE, InfraWatt, Swissolar, ISKB, Romande Energie, FER, Service Industriel de Genève, Swissmem, DSV und diversen Umweltorganisationen (aqua viva, Pro Natura, SES, SVS/BirdLife, WWF, ECO SWISS). Abgelehnt wird sie demgegenüber vom VSE, Biomasse Suisse und der Genossenschaft Ökostrom. Für die beiden letztgenannten Vernehmlassungsteilnehmenden ist es nicht nachvollziehbar, weshalb diese Änderung vollzogen werden soll. Dies vor allem auch deshalb, weil sie von den eigenen Produzenten nur positive Feedbacks zur BG-EE erhalten habe. Die Erfahrungen mit der Swissgrid seien demgegenüber mehrheitlich negativ. Zudem sind sie der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlung der KEV-Beiträge an die Produzenten durch Swissgrid derzeit nicht vorhanden sind.