Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 10 Seiten
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2. Ergebnisse der Vernehmlassung
2.1 Energieverordnung
Die vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung werden von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst. Vereinzelt wird auf frühere Stellungnahmen und die grundsätzliche Ablehnung des aktuellen Fördersystems hingewiesen. So fordern z.B. die Kantone Glarus und Zürich ein marktnäheres Modell. Des Öftern wird positiv erwähnt, dass die verschiedenen Berichte zu mehr Transparenz betreffend der Vergütungssätze führen. Dies bewertet beispielsweise die SVP positiv, die den Anpassungen bedingt zustimmen kann. Sie hält aber fest, dass die Abschaffung des KEV-System wesentlich sinnvoller wäre. Die Gruppe Grosser Stromkunden weist darauf hin, dass ein Grossteil der Kalkulation nicht direkt überprüfbar ist und fordert bei einigen Aspekten deshalb nach Erklärungen.
Am häufigsten auf Kritik stösst die Überprüfung der Gestehungskosten und Anpassung der Vergütungssätze. Ausdrücklich mit den geplanten Senkungen einverstanden sind Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land und Zug. Genf wünscht sich eine moderatere Anpassung der PV-Vergütungssätze für integrierte Anlagen. Neuenburg befürchtet, dass die geplanten Änderungen zu tieferen Investitionen in erneuerbare Energien führen. Auch Waadt kritisiert die Absenkung der Vergütungssätze für PV und Wasserkraft. Gerade in Sachen Wasserkraft ist die Argumentation für den Kanton nicht nachvollziehbar. Appenzell Innerrhoden beantragt eine Übergangsfrist betreffend der Senkung der Vergütungssätze für Kleinwasserkraftwerke. Änderungswünsche formuliert in Zusammenhang mit der Wasserkraft auch Aargau. Neben dem Hinweis auf die Prüfung der Übergangsbestimmungen, soll die Grundvergütung für die Leistungsklasse 10 bis 50 kW auf die berechneten Gestehungskosten herabgesenkt werden. Für Luzern ist die Anpassung der PV-Tarife nicht unbedingt gerechtfertigt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Absenkung der Vergütungssätze für Kleinwasserkraftwerke einige Projekte erheblich treffen werde. Bern beantragt, dass die KEV-Vergütung bei Wasserkraftwerken bis 300 kW ganz gestrichen werden sollte. Gefördert werden sollten vor allem die grossen Anlagen. Vorbehalte gegenüber den Anpassungen bei den Wasserkraft-Tarifen äussert Graubünden. Der Kanton setzt sich für eine sachgerechte Förderung ein. Er beantragt, dass die Einführung resp. Gültigkeit der neuen Tarife überdacht wird. Solothurn ist mit den Anpassungen einverstanden, wünscht sich aber andere Absenkungstermine. Als nachvollziehbar werden die Änderungen von Thurgau bezeichnet. Allerdings sei die Absenkung bei den PV-Tarifen zu abrupt. Bemängelt wird insbesondere die progressive Reduktion der EIV-Beiträge bei integrierten Anlagen. Uri kritisiert die Wasserkraft-Tarife. Die fehlende Übergangsfrist führe zu grossen Unsicherheiten bei der Planung. Der Kanton beantragt deshalb, dass auf weit fortgeschrittene Projekte Rücksicht genommen werde. Ähnlich sieht das auch die EnDK. Sie beantragt die Einführung einer geeigneten Übergangsbestimmung für die neuen Wasserkraft-Tarife.
Begrüsst werden die Anpassungen seitens der FDP.Die Liberalen. In Zusammenhang mit den PV-Tarifen kritisiert die Partei aber die nach wie vor aus ihrer Sicht statische Betrachtungsweise. Sie fordert, dass die Vergütungssätze in Abhängigkeit gewisser Standardwerte (z.B. Stand Ausbau) gesenkt werden. Die GPS ist der Ansicht, dass die getroffenen Annahmen nicht realistisch sind und die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen noch weiter verschlechtert wird. Die PV werde so ausgebremst, während die Wind- und teilweise auch die Wasserkraft überfördert werde. Die SPS begrüsst die Anpassungen bei Kleinst-Wasserkraftanlagen. Kritisch beurteilt sie aber die Absenkung der PV-Vergütungssätze. So fordert sie eine Überprüfung des WACC-Satzes für PV-Anlagen und eine Neuberechnung der KEV- und EIV-Tarife. Schliesslich beantragt die SPS auch eine Ausweitung der Kategorie „integrierte Anlagen“ bei der KEV und der EIV auf Fassadenanlagen.
Von AEE wird der Bericht „Überprüfung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze von KEV-Anlagen“ positiv erwähnt. Die enthaltenen Informationen über Parameter und Berechnungsmethoden schaffen mehr Transparenz. Auch der Bericht „Der Photovoltaik-Markt: Marktbeobachtung 2016“