Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
nen standardkonformen Datenaustausch gewährleiste und die ausgetauschten Daten von hoher Qualität seien. Die SVP verweist zudem auf das Rechtsgutachten von Prof. Matteotti1, wonach der AIA gegen die Verfassung verstosse, wenn die Partnerstaaten die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllten. Die im Gutachten Matteotti erläuterten verfassungsrechtlichen Grundsätze seien daher zwingend einzuhalten. Falls Kanada diesen Mindeststandards nicht nachleben sollte, müsse die Schweiz den AIA mit Kanada unverzüglich aussetzen.
Marktzutritt
Die FDP bedauert, dass in Bezug auf den Marktzutritt für Finanzdienstleister keine handfesten Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden können und fordert grösstmögliche Anstrengungen, damit parallel zur Einführung des AIA der Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert werde. Die Aufnahme von Gesprächen über einen Marktzugang sei eine Mindestanforderung für den Abschluss eines AIA-Abkommens.
economiesuisse, SBVg und VSKB halten fest, dass keine konkrete Bereitschaft Kanadas bezüglich Erleichterungen oder Garantien beim Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister vorliege.
Für den VAV ist es wichtig, die Diskussionen zur Verbesserung des Marktzutritts voranzutreiben, da dieser für das exportorientierte Private Banking von zentraler Bedeutung sei, wenn sie ihre Dienstleistungen weiterhin von der Schweiz aus anbieten möchten.
Die Schweiz habe keine konkrete Gegenleistung von Kanada erhalten, obwohl die Verbesserung des Marktzutritts zwingend Bestandteil der Verhandlungen zum AIA hätten sein müssen. Die Schweiz habe sich mit vagen Zusicherungen begnügt, was nicht zufriedenstellend sei. Die gemeinsame Erklärung mit Kanada enthalte keine spezifische Bestimmung über die Verbesserung des Marktzutritts, was nach Auffassung von CP auch ein Grund sei, die Einführung des AIA mit Kanada zu sistieren.
Auch wenn in Kanada ansässige Personen nur einen unbedeutenden Teil der Kundschaft von Schweizer Banken ausmachen, erachten CP und VSPB den Verzicht auf einen verbesserten Zutritt zum kanadischen Finanzdienstleistungsmarkt im Hinblick auf Verhandlungen mit jenen Ländern, in denen viele Kunden ansässig seien, als schlechten Präzedenzfall. Die Schweiz habe den AIA genügend Ländern versprochen, so dass künftig keine weiteren Zusagen ohne konkrete Gegenleistungen abgegeben werden dürfen.
Der VSV weist darauf hin, dass der Zutritt zum kanadischen Finanzmarkt für unabhängige Vermögensverwalter aus der Schweiz nur mit Einschränkungen gewährleistet sei. Der Marktzutritt wurde mit Kanada im Rahmen der AIA-Verhandlungen zwar thematisiert, doch sei lediglich die Absicht bekräftigt worden, die bereits geltenden gegenseitigen Marktzugangsbedingungen nicht zu verschlechtern und den Dialog über mögliche Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleister aufzunehmen. Nach Auffassung des VSV bestehe keine echte Bereitschaft seitens Kanadas, der Schweiz weitere Verbesserungen beim Marktzugang zu gewähren. Der blosse Erhalt der geltenden Bestimmungen stelle definitiv keine Verbesserung dar. Der VSV ersucht daher den Bundesrat, das SIF mit der Wiederaufnahme der Gespräche über den Marktzutritt zu beauftragen und in dieser Frage mit Nachdruck auf Verbesserungen an der abgegebenen Erklärung hinzuwirken.
1 Kurzgutachten von Prof. Dr. René Matteotti, Zürich, vom 13. August 2015 im Auftrag des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen zur Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs.