Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
Vielzahl von AIA-Abkommen abzuschliessen, es dabei aber unterlassen wurde, konkrete Gegenleistungen zu Gunsten der Schweiz zu verlangen. Aus diesen Gründen sei die Einführung des AIA mit Kanada abzulehnen.
CP und VSPB befürchten zudem, dass das AIA-Abkommen mit Kanada einen für die Schweiz ungünstigen Präzedenzfall schaffe, der künftige Einzelverträge prägen könne.
Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze (Level Playing Field)
economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV weisen darauf hin, dass sich Kanada weder geäussert noch verpflichtet habe, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen. Nach Ansicht von CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB und VSV sei zum heutigen Zeitpunkt ebenso unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden. VAV ist der Ansicht, dass die Schweiz, sollte sie diesbezüglich voreilig handeln, einen Wettbewerbsnachteil riskiere, sofern ihre Konkurrenzfinanzplätze nicht nachzögen. CP und VAV verlangen daher, dass bevor die Schweiz mit Kanada den AIA in Kraft setze, eine genügend hohe Sicherheit bestehen müsse, dass Kanada mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe. CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSPB empfehlen dem Bundesrat deshalb, mit einer Inkraftsetzung zuzuwarten, da ein Level Playing Field nur so effektiv sichergestellt werden könne.
Aus der Sicht des VSPB gebe es keinen Grund, den AIA mit Kanada vorschnell zu aktivieren. Der VSPB sei sich bewusst, dass Konkurrenzfinanzplätze die Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat oft nicht dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten hätten und sie die Entscheidung, den AIA mit einem Partnerstaat einzuführen, dementsprechend spät und schnell treffen könnten. Es sei deshalb schwer abzuschätzen, welche Staaten bis zum Inkrafttreten des AIA zwischen der Schweiz und Kanada, den AIA mit Kanada ebenfalls einführen. Dass die Schweiz den Prozess früher anfangen müsse als ihre Konkurrenzfinanzplätze, heisse aber nicht, dass sie ihn auch früher abschliessen müsse.
VAV und VSPB schlagen vor, im Gesetz eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen, wonach das Inkrafttreten des AIA mit einem Partnerstaat davon abhängig gemacht werden soll, dass wichtige Konkurrenzfinanzplätze wie Grossbritannien, Hong Kong, oder Singapur ebenfalls den AIA mit dem entsprechenden Partnerstaat abschliessen. Somit könne nach Ansicht der VAV eine erhöhte Verbindlichkeit der Sicherstellung des Level Playing Fields herbeigeführt werden.
Vergangenheitsregularisierung
Entgegen den anderen Vernehmlassungsteilnehmern (FDP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV) ist der VSPB der Auffassung, dass beim „Programme des Divulgations Volontaires“ trotz des Entfalls von Bussen und von Strafverfolgungsmassnahmen sehr hohe Nachzahlungen fällig würden, was aus seiner Sicht kein angemessenes Verfahren zur Regularisierung darstelle, so dass sich die Einführung des AIA mit Kanada nicht rechtfertige.
Datenschutz und Spezialitätsprinzip
Ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip im Partnerstaat gewährleistet seien, lasse sich nach Auffassung von FDP, SVP und SGV aufgrund der im erläuternden Bericht gelieferten Informationen nur unzureichend einschätzen. Es müsse daher geprüft werden, ob Kanada ei-