Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/2: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada · 11 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
Von den fünf gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, stimmen zwei der Vorlage zu (SGB, SwissHoldings), zwei befürworten die Vorlage mit Vorbehalten (economiesuisse, SBVg) und einer lehnt die Vorlage ab (SGV).
Von den fünf interessierten Verbänden und Organisationen, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, befürworten drei die Vorlage mit Vorbehalten (VAV, VSKB, VSPB). Zwei Verbände äussern sich kritisch (CP, VSV).
3.2. Wichtigste Kritikpunkte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmern werden insbesondere folgende grundsätzlichen Kritikpunkte vorgebracht:
– Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze
(Level Playing Field): Kanada habe sich weder geäussert noch verpflichtet, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen (economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB). Ebenso sei zum heutigen Zeitpunkt unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden (CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB, VSV). Sollte die Schweiz voreilig Abkommen über den AIA abschliessen, riskiere sie einen Wettbewerbsnachteil, sofern diese Staaten nicht nachzögen (CP, VAV, VSPB). Bevor die Schweiz mit Kanada den AIA in Kraft setze, müsse deshalb eine genügend hohe Sicherheit bestehen, dass Kanada mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe (CP, economiesuisse, SVBg, VAV, VSKB, VSPB, VSV).
– Datenschutz und Spezialitätsprinzip: Ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip im Partnerstaat gewährleistet sind, lässt sich aufgrund der im erläuternden Bericht gelieferten Informationen nur unzureichend einschätzen (FDP, SVP, SGV). Es müsse daher geprüft werden, ob Kanada einen standardkonformen Datenaustausch gewährleiste und die ausgetauschten Daten von hoher Qualität seien. Falls sich diese Punkte als nicht zutreffend herausstellen sollten, müsse die Schweiz den AIA mit Kanada aussetzen (FDP, SVP).
– Marktzutritt: Bereits heute wickeln die Schweiz und Kanada ihre Handelsbeziehungen im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Kanada ab. In der gemeinsamen Erklärung hat Kanada bekräftigt, die geltenden gegenseitigen Marktzugangsbedingungen nicht zu verschlechtern und einen Dialog über mögliche Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen zu eröffnen. Diese Zusicherungen seien aber nur vage und deshalb nicht zufriedenstellend (CP, VSPB, VSV).
4. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen
4.1. Positive Anmerkungen
Die Kantone AI, BL, OW, TG und UR sind der Ansicht, dass die mit dem Bundesbeschluss vorgesehene bilaterale Aktivierung des AIA mit Kanada der vom Bundesrat eingeschlagenen Strategie zur Erhaltung der Standortattraktivität und der internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes Schweiz entspreche. Die Kantone BS, FR, NW, SH und ZG betrachten die bilaterale Aktivierung des AIA mit Kanada als konsequente Folge der Teilnahme der Schweiz am Amtshilfeübereinkommen sowie am MCAA.
Die SP und der SGB begrüssen den AIA mit Kanada, weil die Schweiz dadurch mit einem weiteren wichtigen Staat der G8 und G20 die steuerliche Zusammenarbeit intensiviere, was die