Vorlage
Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 5 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Alarmierungsverordnung vom 18. August 20101 wird wie folgt geändert:
Titel
Verordnung
über die Warnung, die Alarmierung und das Sicherheitsfunknetz der Schweiz
(Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung, VWAS)
Art. 1
Diese Verordnung regelt:
a. die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Warnung und Alarmierung sowie bei der Verbreitung von Verhaltensanweisungen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes;
b. die Zuständigkeiten und das Verfahren für den Betrieb und Unterhalt einer einheitlichen Infrastruktur für Funkgespräche und Datenübertragungen zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit des Bundes und der Kantone sowie den Betreibern von kritischen Infrastrukturen (Sicherheitsfunknetz).
Gliederungstitel vor Art. 2
2. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen zu Warnung und Alarmierung
Art. 16 Abs. 2 Einleitungssatz und 3
2Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) nimmt die folgenden Aufgaben wahr:
3Das VBS erlässt Bestimmungen über die Durchführung von Sirenen- und Systemtests.
SR ..........
1 SR 520.12
2015–3434