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Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 5 Seiten
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2Er kann den Kantonen den Ersatz ihrer nach 2012 beschafften Basisstationen vorfinanzieren, sofern damit der Parallelbetrieb verkürzt werden kann und diese Lösung insgesamt wirtschaftlicher ist. Die Kantone zahlen die Vorfinanzierung bis spätestens Ende 2027 zurück.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr