Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 4 Seiten
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4. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund und Kantone
4.1. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Vorhaben Polycom 2030 soll der Werterhalt und damit die Funktion und Verfügbarkeit des Sicherheitsfunknetzes der BORS von Bund und Kantonen bis mindestens 2030 sichergestellt werden.
Für den Bund belaufen sich dabei die Investitions-, Betriebs- und Werterhaltungskosten bis 2030 auf etwa 160 Mio. Franken und für die Kantone auf etwa 150- 200 Mio. Franken.
Die aktuelle Kostenverteilung sowie die Bedingungen und Vorgaben zwischen dem Bund und den Kantonen ist schweizweit einheitlich geregelt.
4.2. Nationale Komponente
Mit dem Vorhaben Polycom 2030 werden die Leistungen des Bundes im Besonderen durch das BABS für die Nationale Komponente durch die Aufwände der Migration auf die neue Internet Protokoll-Technologie erweitert. Dazu gehören neue Leistungselemente wie der Control Nodes als Vermittlerersatz, der Technology-Gateway mit seinen Lizenzen, die Migrationsplanung und -umsetzung, der Parallelbetrieb und der Werterhalt der Elemente der Nationalen Komponente sowie das Projekt-, Vertrags- und Sicherheitsmanagement. Zusätzlich werden die bis heute von der Verteidigung finanzierten Vermittler unter den Begriff Nationale Komponente subsummiert und deren Ersatz vom BABS beschafft.
Das BABS ist für die Bereitstellung, den Betrieb sowie den Werterhalt der Nationalen Komponente über den ganzen Lebenszyklus zuständig. Es übernimmt die aufgrund der Bereitstellung und des Betriebs der Nationalen Komponente von ihm verursachten Kosten auf den Standorten Dritter.
Die Nationale Komponente besteht aus Control Nodes und deren Vernetzung, die den interkantonalen und organisationsübergreifenden Netzverbund sicherstellt, dem Technologie-Gateway, der die Migration auf die neue Technologie ermöglicht, und den dazugehörenden Lizenzen. Weiter gehören dazu das Schlüsselmanagementsystem des Verbundes (Key Management Center, KMC), die Funkfeldversorgungs-, Standort- und Frequenzplanung, die normierten Schnittstellenelemente und das Release-, Konfigurations- und Changemanagement, die Kapazitätserweiterungen sowie die zentrale Ausbildung. Das BABS stellt die Endgeräte für den Zivilschutz zur Verfügung und kann Netzbeiträge für die Nutzung des Sicherheitsfunknetzes durch den Zivilschutz leisten.
Der Bund übernimmt die aufgrund der Bereitstellung und des Betriebs der Nationalen Komponente von ihm verursachten Kosten auf den Standorten Dritter wie z.B. der Swisscom AG und stellt die Endgeräte für seine Organisationen, namentlich das GWK, die Verteidigung und fedpol zur Verfügung. Das GWK übernimmt sämtliche Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und den Werterhalt seiner Sendeanlagen. Die Verteidigung wird zukünftig weiterhin ihre Endgeräte und Leitstellenanbindungen finanzieren. Das ASTRA leistete gemäss Kosten-