Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 4 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

schlüssel Beiträge an die Basisstationen der Kantone für die Funkversorgung der Nationalstrassen. Diese Beiträge wurden den Kantonen zugunsten der kantonalen Teilnetzinfrastruktur ausgerichtet. Als Gegenleistung können die kantonalen Teilnetze durch die Stützpunktfeuerwehren für die Strassenrettung sowie die Technischen Betriebe für den Strassenunterhalt genutzt werden. Diese Beiträge haben mit den bestehenden und geplanten Verträgen zwischen BABS/GWK und dem Systemlieferanten keinen direkten Zusammenhang. Fedpol finanziert seine Endgeräte seinen Leitstellenanbindungen und leistet seinen Beitrag, um mit dem Sicherheitsfunknetz funken zu können in Form von Betriebsleistungen für das Key Management Center (KMC). Hier handelt es sich ausschliesslich um Personalleistungen, die rund um die Uhr neben vielen anderen Systemen auch noch für den Betrieb des KCM wirken. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) leistet gemäss Plangenehmigungsverfahren Beiträge für die Tunnelfunkversorgung. Dazu gehören u.a der öffentliche Mobilfunk (GSM, UMTS), UKW, Polycom. Das Polycom-Funksignal wird wie GSM und UKW etc. auf die bestehenden Tunnelantennen (Strahlungskabel) aufgeschaltet. Die Beiträge werden nicht explizit für Polycom geleistet und daher an dieser Stelle nicht näher ausgeführt.

4.3. Personelle Auswirkungen

Der Bund ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung des Vorhabens sowie den Betrieb und Werterhalt der Nationalen Komponente. Der Bund koordiniert die Bedürfnisse der BORS von Bund und Kantonen, das Erlassen von Vorschriften zur Konzeption und Instandhaltung des Sicherheitsfunknetzes.

Zur Bewältigung der Aufgaben im Rahmen des Werterhalts ist der Aufbau von dauerhaft zusätzlichen sechs Arbeitsstellen im BABS notwendig. Das BABS kann die erwarteten Zusatzaufwände für die Gesamtkoordination, die Service- und Netzmigration auf die neue Technologie und den Parallelbetrieb, den Know How-Aufbau für die neue Technologie-Architektur, die Serviceentwicklung und die Erfüllung der hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sowie das Projektcontrolling dieses föderalistischen Werterhaltungsprojekts Polycom 2030, die schweizweit über mehr als zehn Jahre zu leisten sind, ohne Personalaufstockung nicht bewältigen. Die sechs Vollzeitstellen sind in den Bereichen Projektleitung, Betriebsmanagement, IT-Architektur, Service Development Management, Security- und Qualitymanagement und Projektcontrolling vorgesehen.

Für die Entwicklungskosten soll der Verpflichtungskredit "Material, Alarmierungs- und Telematiksysteme 2016-2018" des BABS verwendet werden. Um diese bei der Kreditbeantragung unvorhergesehenen Kosten zu kompensieren, hat das VBS im 2016 einen entsprechenden Nachtragskredit beantragt. Für den Werterhalt 2017 bis 2030 des Sicherheitsfunknetzes werden das VBS und das EFD im 2016 einen entsprechenden Verpflichtungskredit beantragen.

Das Vorgehen für die Technologiemigration wird schweizweit vom BABS koordiniert, kommuniziert und die Vorgaben und Bedürfnisse werden gemeinsam mit den beteiligten BORS auf Stufe Bund und Kantone umgesetzt.