Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 6 Seiten
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Kapitel 3.5: Prozessspezifische Anforderungen für Anlagen, die sich keiner Branchenspezifi-
schen Richtlinie zuordnen lassen
In Kapitel 3.5 wird der Wortlaut aus dem Anhang 3 Ziffer 12 VOCV übernommen. Die Regelungen betreffen sowohl die Reinigung von Gebinden als auch von anderen Produkten und Teilen. Da bei beiden Prozessen weitgehend identische Reinigungsabläufe vorliegen, werden diese Prozesse zusammengefasst und konkretisiert. Die Anpassungen sind identisch mit den Anpassungen in Anhang 3 VOCV (vgl. Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018)).
5 Änderung anderer Erlasse (eventuell)
Die Änderungen der Branchenspezifischen Richtlinien werden aufgrund der Änderungen in Anhang 3 der VOCV vorgenommen. Sie bedingen keine Änderungen anderer Erlasse.
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Änderungen der Branchenspezifischen Richtlinien haben keine Auswirkungen auf den Aufwand des Bundes.
6.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Änderungen der Branchenspezifischen Richtlinien haben geringe Auswirkungen auf den personellen Aufwand der Kantone.
6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft / Weitere Auswirkungen
Die Änderungen der Branchenspezifischen Richtlinien haben geringe Auswirkungen auf den Aufwand der Betriebe.