Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Im Rahmen der Vernehmlassung zur zukünftigen Klimapolitik der Schweiz wurden drei Vorlagen, die thematisch eng miteinander verzahnt sind, zur Diskussion gestellt: das Übereinkommen von Paris, das bilaterale Übereinkommen mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und die Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020.

Das Übereinkommen von Paris wurde Ende 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet und inzwischen bereits von 169 Ländern ratifiziert.1 Das für das Inkrafttreten des Übereinkommens notwendige Quorum von 55 Staaten, die gemeinsam für mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, wurde am 5. Oktober 2016 erreicht. Das Übereinkommen ist somit seit dem 4. November 2016 in Kraft. An der letzten Klimakonferenz Ende 2016 in Marrakesch hat bereits die erste Vertragsparteienkonferenz stattgefunden.2 Das rechtlich bindende Übereinkommen bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, und nimmt alle Staaten in die Pflicht, ihren Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu leisten. Bevor die Schweiz das Übereinkommen ratifizieren kann, muss es durch die eidgenössischen Räte genehmigt werden. Mit der Ratifikation des Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz auf internationaler Ebene dazu, Massnahmen zur Reduktion der Treibhaugasemissionen umzusetzen. Dafür ist eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgesehen, insbesondere um die Ziele und Massnahmen nach 2020 auf nationaler Ebene zu verankern. Zusätzlich zum international kommunizierten Gesamtziel soll im CO2- Gesetz auch eine Zielsetzung für die inländischen Treibhausgasemissionen fixiert werden, an der die Verminderungsmassnahmen ausgerichtet werden sollen.

Die technischen Verhandlungen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU konnten Ende 2015 abgeschlossen und im Januar 2016 paraphiert werden. Nach Lösung der Frage um die Personenfreizügigkeit bei der Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» kann das Abkommen unterzeichnet werden. Damit die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme möglichst rasch umgesetzt werden kann, wurden die dafür notwendigen Gesetzesänderungen bereits zusammen mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Das geltende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat rechtzeitig Vorschläge für weitere Verminderungsziele für den Zeitraum nach 2020. Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Schweizer Klimapolitik nach 2020. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes soll wie bisher alle international geregelten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, NF3, HFC und PFC) sowie die Wirkungen von Wald, verbautem Holz und allenfalls zukünftig auch von der Landnutzung (Veränderung des Kohlenstoffgehalts im Boden) umfassen. Dieser Umstand soll in einer Umbenennung des Gesetzes in «Bundesgesetz über die Verminderungen von Treibhausgasemissionen» besser zum Ausdruck kommen, der Kurzname «CO2-Gesetz» wird hingegen beibehalten. Für das Jahr 2030 strebt der Bundesrat eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 50 % gegenüber dem Jahr 1990 an. Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen innerhalb der Schweiz um mindestens 30 % sinken, maximal 20 % der Emissionsverminderung dürfen im Ausland erbracht werden, was in Bezug auf die Reduktionsleistung im Jahr 2030 ein Inland-Ausland-Verhältnis von 60:40 bedeutet.

Dieser Ergebnisbericht beinhaltet in Ziffer 1.2 eine Beschreibung des Vernehmlassungsverfahrens und der vorgenommenen Aufteilung der Teilnehmenden in Gruppen. In Ziffer 2 werden die wichtigsten Erkenntnisse aus der Vernehmlassung zusammengefasst. Danach werden in Ziffer 3 die zentralen Anliegen und Rückmeldungen der Teilnehmenden gesondert nach Gruppen dargestellt. Es folgen die Zusammenfassungen zur Genehmigung des Übereinkommens von Paris (Ziffer 4) und zur Genehmigung

1 Dies ist der Stand vom 9. November 2017.

2 Die Vertragsparteienkonferenz setzt sich aus den Ländern zusammen, die das Übereinkommen von Paris ratifiziert haben. 4/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015