Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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Beitrag zur Zielerreichung leisten. Für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie sieht das CO2-Gesetz Reduktionsmassnahmen vor. Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft hingegen sind Sache der Agrarpolitik und sollen in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt werden.
Die CO2-Lenkungsagabe auf fossilen Brennstoffen soll sektorübergreifend das Kernstück der Schweizer Klimapolitik bleiben. Im Gebäudebereich hingegen sind grössere Änderungen vorgesehen. Für den Zeitraum nach 2020 schlägt der Bundesrat mit seiner Vorlage zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS) den schrittweisen Abbau der Fördermassnahmen und die Aufhebung der Teilzweckbindungen vor. Nach Auslaufen des Gebäudeprogramms im Jahr 2025 soll ein subsidiäres Verbot fossiler Heizungen sicherstellen, dass die Ziele im Gebäudebereich erreicht werden.
Im Verkehrsbereich sollen die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge weitergeführt und die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure nicht nur im Inland greifen, sondern auch auf das Ausland ausgedehnt werden. Auch im Industriebereich werden mit dem Emissionshandelssystem (EHS) und mit der CO2-Abgabebefreiung ohne Teilnahme am EHS bereits heute etablierte Systeme weitergezogen.
Schliesslich komplementieren Massnahmen wie der Technologiefonds, die Förderung von Kommunikation und Bildung im Klimabereich und freiwillige Massnahmen im Finanzmarktbereich das Instrumentarium im Inland. Emissionsverminderungen im Ausland sollen vor allem im Privatsektor genutzt werden.
Auswirkungen
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage können die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um gesamthaft 26,9 Mio. Tonnen CO2eq gesenkt werden, davon 16,2 Mio. Tonnen CO2eq im Inland. Ein Grossteil dieser Inlandreduktion geht auf die Referenzentwicklung zurück, inklusive der Weiterführung der bestehenden Massnahmen in der Zeit nach 2020. Der Rest wird durch die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Verschärfungen und durch die Einführung von zusätzlichen Instrumenten erbracht.
Volkswirtschaftlich gesehen bietet der durch diese Vernehmlassungsvorlage weiter vorangetriebene Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft Wachstumschancen und Anreize für Innovationen in gewissen Branchen. Ausserdem sinkt die Auslandabhängigkeit durch den Rückgang des fossilen Energieverbrauchs, dies kann die Stellung der einheimischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb stärken.
Die volkswirtschaftlich gewichtigsten Massnahmen zur Zielerreichung sind die CO2- Abgabe auf Brennstoffe mit den dazugehörenden Abfederungsmassnahmen, das EHS, das befristete Gebäudeprogramm sowie die in- und ausländische Kompensationspflicht für die Treibstoffimporteure. Für die Gesamtwirtschaft resultiert bei einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf CHF 240 pro Tonne CO2 ein BIP-Verlust in der Grössenordnung von 0,4 Prozent im Jahr 2030.1 Positiv auswirken dürfte sich die angestrebte Verknüpfung des EHS mit jenem der EU, mit der der BIP-Verlust im Jahr 2030 um rund CHF 320 Mio. oder gut 0,04 Prozent vermindert werden könnte.2
1 Ecoplan (2015): Auswirkungen eines Klima- und Energielenkungssystems für 2030
2 Ecoplan (2016): Auswirkungen eines EHS-Linkings Schweiz-EU für den stationären Bereich. Als Referenzszenario dient der heutige Zustand, d.h. der Betrieb von zwei unabhängigen Systemen.