Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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2 Umfeld

2.1 Wissenschaft

Der im Jahre 1988 eingesetzte Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der den Stand der Forschung zum Klimawandel sowie dessen mögliche Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenfasst, hält in seinem fünften Sachstandsbericht3 (2014) fest, dass die Erwärmung des Klimasystems eindeutig nachweisbar und der Einfluss des Menschen klar ist. Setzt sich der Ausstoss an Treibhausgasen fort, wird sich der Planet weiter erwärmen und damit steigt die Wahrscheinlichkeit von gravierenden, weit verbreiteten und irreversiblen Auswirkungen durch Kippeffekte.4

Verantwortlich für die seit Beginn der Industrialisierung beobachtete mittlere globale Erwärmung um 0,85 Grad Celsius sind Treibhausgase, die bei der Nutzung fossiler Energien, bei der Landnutzungsänderung und der Landwirtschaft, bei der Deponierung oder Verbrennung von Abfällen sowie der industriellen Produktion entstehen oder freigesetzt werden.

Als kritische Schwelle, ab welcher nicht mehr zu bewältigende Auswirkungen und sogar Kippeffekte eintreten könnten, gilt ein globaler Temperaturanstieg von maximal 2 Grad Celsius. Gegenwärtig entwickeln sich die weltweiten Treibhausgasemissionen auf einem Pfad, der zu einer globalen Erwärmung von 3–4 Grad Celsius führt, was für die Schweiz aufgrund ihrer geographischen Lage einen nahezu doppelt so hohen Temperaturanstieg zur Folge hätte. Umgekehrt ist jede Erwärmungsgrenze mit einem bestimmten CO2- Budget verbunden, das die Weltgemeinschaft noch ausstossen darf. Für die Einhaltung des 2-Grad-Ziels sind bereits zwei Drittel des Budgets aufgebraucht. Entscheidend ist daher auch die Geschwindigkeit, mit der die Treibhausgasemissionen abgesenkt werden.

Die UNO-Klimakonvention (United Nation Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) aus dem Jahr 1992 hat zum Ziel, die Treibhaugaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Im Jahr 2012 erteilte die Vertragsparteienkonferenz zur UNFCCC den Auftrag zu prüfen, ob das 2-Grad-Ziel diesem Anspruch gerecht wird. Aus dem damit initiierten Expertendialog (Structured Expert Dialogue)5 im Rahmen der UNFCCC ging hervor, dass eine globale Erwärmung um 2 Grad Celsius erhebliche Risiken für Mensch und Ökosysteme mit sich bringt und eine Grenze von weniger als 1,5 Grad Celsius wesentlich mehr Gewähr bietet. Aber selbst die Einhaltung des 2-Grad-Ziels bedingt, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen baldmöglichst ihr Maximum erreichen und dann massiv und rasch zurückgehen. Aufgrund der Langlebigkeit von Kohlendioxid (CO2) – dem wichtigsten Treibhausgas – in der Atmosphäre (100–200 Jahre) sind die Emissionen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf netto Null zu stabilisieren. Diese CO2-Neutralität bedingt zusätzlich zur Emissionsreduktion unter anderem die Entwicklung von Speichertechnologien zur Einlagerung von Kohlenstoff.

Im Jahre 1996 wurde in der Schweiz das beratende Organ für Fragen der Klimaänderung des Bundes (Organe consultatif sur le Changement Climatique, OcCC) eingesetzt. Das Mandat wurde im Jahre 2013 erneuert und neu ausgerichtet; weg von der Bereitstellung naturwissenschaftlicher Grundlagen hin zur Früherkennung neuer, für die Ausgestaltung der zukünftigen Klimapolitik relevanter Themenfelder. In seinen strategischen Empfehlun-

3 IPCC (2014): Fifth Assessment Report (WG I)

4 Kippeffekte sind Umweltphänomene, die zu Rückkoppelungen führen. Sie machen Veränderungen im Klimasystem der Erde und ihre Auswirkungen unberechenbar.

5 http://unfccc.int/resource/docs/2015/sb/eng/inf01.pdf