Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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3.5 NATIONALE ORGANISATIONEN UND VERBÄNDE Arten-, Natur- und Landschaftschutz
Acht stellungnehmende Organisationen (ALA, Aqua Viva, Helvetia Nostra, Mountain
Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF) lehnen die Vorlage ab. Aus ihrer Sicht nimmt der vorliegende Entwurf die in den letzten Jahren diskutierten pragmatischen Lösungen für Konflikte mit geschützten Arten nicht auf, sondern geht vor politisch motivierten Forderungen in die Knie. Der Hauptauslöser der vorliegenden Teilrevision sei die Annahme der Motion Engler durch das Parlament. Die Motion bezog sich ausschliesslich auf den Wolf. Der Entwurf der Teilrevision gehe weit über das Anliegen der Motion Engler hinaus und schwäche den Artenschutz damit empfindlich. Die bisherige Kompetenzordnung betreffend die Regulation geschützter Arten wie auch deren Management habe sich bewährt. Die bisherige
Gesetzgebung bot unter Berücksichtigung der Rolle des Bundes als für den Schutz zuständige Behörde die geeigneten Verfahren, um anfallende Konflikte mit Wildtieren adäquat und wirksam zu lösen. Bei unkoordiniertem Vorgehen würden allfällige Konflikte lediglich
zwischen Kantonen verschoben. Für die Gruppe Wolf Schweiz geht die Teilrevision zu stark vom Gedanken aus, dass sich Konflikte mit Wildtieren durch Abschüsse lösen lassen, obwohl genau dies in vielen Fällen nicht erwiesen bzw. sogar widerlegt ist. Sie steht der Vorlage und der damit einhergehenden Lockerung des Artenschutzes daher kritisch und in einzelnen Punkten ablehnend gegenüber.
Fischerei
Der Schweizerische Fischerei-Verband stimmt der Vorlage grundsätzlich zu.
Gewerbe / Unternehmen
Beide stellungnehmenden Organisationen (sgv-usam, CP) stimmen der Vorlage grundsätzlich zu.
Jagd
Von den zwei stellungnehmenden Organisationen äussert sich eine (JagdSchweiz)
grundsätzlich zur Vorlage. JagdSchweiz stimmt der Vorlage im Grundsatz zu und wiederholt ihre wichtigsten Anliegen, wie zum Beispiel, dass keine neuen Einschränkungen bezüglich Jagdarten, Schonzeiten und Hilfsmittel erfolgen sollen, oder dass sich die Revision auf die Umsetzung der im Parlament eingereichten Vorstösse beschränken soll.
Landschaftsnutzung
Für Aqua Nostra Schweiz geht die Vorlage in die richtige Richtung, jedoch zu wenig weit.
Aqua Nostra Schweiz verlangt eine weitere Ausdehnung der Möglichkeiten zur Regulierung von Wildtieren, was aus ihrer Sicht durch den Abbau der nationalen Regelungen und deren Ersatz durch die vollständige Kompetenzdelegation an die Kantone umsetzbar wäre.
Landwirtschaft
Von den zwölf stellungnehmenden nationalen Organisationen äussern sich zehn
grundsätzlich zur Vorlage (BFSZV, SAV, SBS-BNP, SBV, SGPV-FSPC, SMG, SSZV, SZZV, Swiss Beef, VSGP). Sie begrüssen die Stossrichtung der Vorlage und insbesondere die Stärkung der kantonalen Kompetenzen, die Verkürzungen der Schonzeiten von Wildschwein und
Kormoran sowie die Absicht die Ausbreitung nicht einheimischer Tierarten konsequenter zu verhindern. Aus ihrer Sicht geht die Vorlage jedoch zu wenig weit. Die in den Erläuterungen ausgesprochenen Regelungen würden eine Regulierung von geschützten Arten in
unverhältnismässiger Art und Weise einschränken. Die Grundproblematik der Grossraubtiere sei dadurch nicht gelöst. Dem Schutz der Nutztiere werde noch nicht genügend Rechnung getragen.
9/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288