Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/52: Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2016/1624 über die neue europäische Grenz- und Küstenwache (Schengen-Weiterentwicklung) · 11 Seiten
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I. Überblick
Im Jahr 2015 war die Europäische Union (nachfolgend EU) mit schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen, die zwischen Januar und November die Grenzen illegal überschritten, ausserordentlichen Herausforderungen an ihren Aussengrenzen ausgesetzt. Das Ausmass des Zustroms von Migranten und Flüchtlingen in die EU und die dadurch ausgelöste Sekundärmigration haben deutlich gemacht, dass die auf Ebene der EU und der Schengen-Staaten vorhandenen Strukturen den Herausforderungen eines solchen Zustroms nicht gewachsen sind. In einem Raum ohne Binnengrenzen wirkt sich die illegale Einwanderung von Flüchtlingen und Migranten, die die Aussengrenzen eines Schengen-Staats überschreiten, auf alle übrigen Staaten aus. Aufgrund der erheblichen Sekundärmigration sahen sich mehrere Schengen-Staaten veranlasst, an den Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Dies stellt das Funktionieren und den Zusammenhalt des Schengen-Raums auf eine harte Probe. Zusammen mit den Erfahrungen mit der Grenzschutzagentur Frontex hat dies gezeigt, dass eine stärkere Unterstützung der Schengen-Staaten insbesondere bei den Aussengrenzkontrollen und der Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatangehöriger notwendig ist, um den gesamten Schengen-Raum zu stärken.
Die Europäische Kommission (nachfolgend Kommission) hat deshalb am 15. Dezember 2015 ein umfassendes Massnahmenpaket für einen besseren Schutz der Aussengrenzen der EU und den Schutz des Schengen-Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Mit der Einführung eines integrierten Schutzes der Aussengrenzen sollen migrationsbedingte Herausforderungen wirksam bewältigt und ein hohes Mass an Sicherheit innerhalb der EU gewährleistet werden.
Deshalb entschied sich die EU, den bestehenden Grenzschutz auszubauen und mit erweiterten Aufgaben und Kompetenzen zu versehen. Die entsprechende Rechtsgrundlage, namentlich die Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (nachfolgend: Verordnung), wurde der Schweiz am 22. September 2016 als Schengen Weiterentwicklung notifiziert. Für die Genehmigung des Notenaustausches zur Übernahme und Umsetzung der vorliegenden Verordnung ist die Bundesversammlung zuständig. Der entsprechende Bundesbeschluss wird zudem nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV dem fakultativen Referendum unterstehen.
Am 12. Oktober 2016 ermächtigte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte vom 13. Oktober 2016 bis zum 27. Januar 2017.
Im Vernehmlassungszeitraum sind bei der EZV insgesamt 43 Stellungnahmen eingegangen. Fünf Vernehmlassungsteilnehmer (OW, NW, BS, Schweizerische Städteverband und ASO) haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Inhaltlich äusserten sich:
24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH)
5 Parteien (CVP, FDP, SP, SVP, Grüne)
12 Dachverbände, Organisationen und interessierte Kreise (Schweizerischer Gewerbeverband (SGV), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Centre Patronal, Fédération des entreprises romandes, IOM Bern, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD), Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM), die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), Schweizer Fleisch-Fachverband, CHANCE Schweiz Arbeitskreis für Sicherheitsfragen)