Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/52: Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2016/1624 über die neue europäische Grenz- und Küstenwache (Schengen-Weiterentwicklung) · 11 Seiten
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Die Beteiligung der Schweiz an der verstärkten Kontrolle und Überwachung der Schengener Aussengrenzen und damit auch am neuen Soforteinsatzpool der Agentur wird von den Vernehmlassungsteilnehmern (Kantone, Parteien, interessierte Kreise) nicht bestritten. Im Grundsatz sind sich die Vernehmlassungsteilnehmer einig, dass die Schweiz ein Interesse an einer angemessenen und dauerhaften Überwachung der Schengen-Aussengrenzen hat. Kontrollen von Personen, die diese überschreiten, müssen entsprechend zuverlässig und rechtskonform erfolgen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen entweder ausdrücklich (wie z. B. AI, FR, CVP) den von der Schweiz zu leistenden finanziellen und personellen Beitrag, oder halten diesen zumindest für vertretbar (BL, FR, SP, VKM, Centre Patronal). Andere wiederum geben zu bedenken, dass der zu leistende personelle Beitrag nicht zu einer schlechteren Überwachung der Schweizer Grenzen führen dürfte (FDP, SFF, sgv). Schliesslich weisen einige Vernehmlassungsteilnehmer (BL, VKM, FDP und Fédération des entreprises romandes) darauf hin, dass die Kosten der Beteiligung der Schweiz an der Agentur vom Bundesrat kritisch im Auge behalten werden muss.
Die neuen Aufgaben, die den Kantonen im Rahmen der internationalen Rückkehreinsätze nach der Verordnung (EU) 2016/1624 zufallen, stiessen bei allen Kantonen auf Zustimmung. Mehrere Kantone (z. B. BL, FR, GE, JU, SG, SH, TG, VD, ZG) sowie die KKJPD weisen jedoch darauf hin, dass diese Einsätze eine Mehrbelastung für die kantonalen Polizeikorps darstellen, und fordern vom Bund die Entschädigung der Kosten für polizeiliche Begleitung.
IV. Zusammenfassung der Stellungnahmen
1. Verstärkter Aussengrenzschutz und rasch mobilisierbarer Einsatzpool
BE, BL, UR, FDP begrüssen ausdrücklich die Einführung eines rasch mobilisierbaren Einsatzpools von Grenz- und Küstenwacheteams (Soforteinsatzpool) zu Grenzsicherungszwecken. Je besser der Schutz der Aussengrenze, desto geringer der Druck auf die Schweizer Grenze. In diesem Sinne werden auch die neuen Kompetenzen im Rückkehrbereich der Agentur (etwa die Koordination der Rückkehraktionen zwischen den Schengen-Staaten und die Organisation von gemeinsamen Sammelflügen) von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern als positiv bewertet (unter anderem BE, BL, UR).
2. Rückkehraktionen
a. Umsetzung durch den Bund
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen. Die wichtigsten Bemerkungen betreffen die Umsetzung der Rückkehraktionen der Agentur (Art. 72 E-AuG).
Aus Sicht von BL, VKM und CVP wäre zu begrüssen, wenn die Agentur vor allem auch Rückkehrflüge für nicht freiwillige Rückkehrer in problematische, wenig hilfsbereite Staaten anbieten könnte, so etwa in den Iran, nach Algerien oder Marokko.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer (wie z. B. die CVP) erhoffen sich, dass die Schweiz von gemeinsamen Rückkehraktionen – gerade in Länder, in welche sich Rückführungen bislang eher kompliziert gestalteten – profitieren kann.
Nach Ansicht der IOM sollte die freiwillige Rückkehr nicht zu den Tätigkeiten der Agentur im Rückkehrbereich gehören, da sich dies negativ auf die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Behörden der Rückkehrländer und die Glaubwürdigkeit der freiwilligen Rückkehrhilfe auswirken könnte.
Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (VD und SP) erwähnen den Einbezug der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), die für das «Rückführungsmonitoring» zuständig sei.