Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/52: Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2016/1624 über die neue europäische Grenz- und Küstenwache (Schengen-Weiterentwicklung) · 11 Seiten
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b. Umsetzung durch die Kantone
KKJPD, BE, SH erachten den Einbezug der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) für die Umsetzung der Rückkehraktionen als unerlässlich, namentlich bezüglich die Bereitstellung der Personalressourcen. Ebenfalls erwähnen einige Vernehmlassungsteilnehmer den zusätzlichen Schulungsaufwand, der für den Einsatz von Personal bei den Sammelflügen nötig sein wird (z. B. BE, VD).
Aus Sicht einiger Vernehmlassungsteilnehmer (GE und SH) sollte die KKJPD eine Mittlerrolle zwischen den Kantonen und dem EJPD bei der Organisation der Entsendung polizeilicher Begleitung spielen. BE, GE und die KKJPD fordern den Einbezug der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), die über entsprechende Kenntnisse in Bezug auf die Qualifikation des Personals für diese Art Einsätze verfüge. Einige Kantone (BE und GE) stellen die Frage nach den Modalitäten dieser Entsendungen für internationale Einsätze unter den Kantonen. Namentlich BE schlägt die Bildung überkantonaler Pools für die polizeiliche Begleitung vor, insbesondere um die Qualität der Ausbildung diese Einsatzkräfte und ein hohes Mass an Flexibilität bei der Mobilisierung sicherzustellen.
3. Entschädigung des Begleitpersonals bei Rückkehrbegleitungen
a. Umsetzung durch den Bund
Mehrere Kantone (z. B. BL, FR, GE, JU, SG, SH, TG, VD, ZG) und die KKJPD möchten eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund geregelt haben. Einige Kantone (wie
z. B. SO, TG) weisen auf den zu erwartenden erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwand der Kantone hin. LU verlangt in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der diesbezüglichen Pauschalentschädigung oder dass dem Bund die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt werden können.
Als einziger Vernehmlassungsteilnehmer schlägt CHANCE Schweiz vor, dass nicht nur für die Grenzschutzexperten, sondern auch für den Beitrag an den Pool des Begleitpersonals ausschliesslich Personal des GWK heranzuziehen sei, da es sich um eine typisch grenzpolizeiliche Aufgabe handle. Gleichzeitig müsse der Bestand des GWK entsprechend erhöht werden, weil auf absehbare Zeit nicht mit einer Abnahme der Flüchtlingswelle zu rechnen sei. Entsprechend schlägt sie eine Änderung des vorgeschlagenen Artikels 72 AuG vor.
b. Umsetzung durch die Kantone
Ein Mehraufwand ergibt sich aus Sicht der Kantone bei der polizeilichen Begleitung der Rückkehrenden bei internationalen Einsätzen. Wie im erläuternden Bericht dargelegt, überlegt sich der Bund, den Kantonen für die einzelnen Einsätze eine Begleitpauschale zu entrichten, was von einer überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (FR, LU, SO, TG, VKM) begrüsst wird. Diese könne analog Artikel 58 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2; SR 142.312) in einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen festgelegt werden (JU, SO).
BE möchte prüfen, ob sich die Bildung von überkantonalen Pools (z. B. in den Flughafenkantonen BE, GE und ZH) als sinnvoll erweisen könnte. Ähnlich äussert sich SO, das noch prüfen will, ob die vorgesehen Einsatztage überhaupt von seinem Polizeikorps geleistet werden können. Auch GE äussert sich ähnlich und möchte einen Mechanismus durch die KKJPD aufgebaut sehen, der eine angemessene Beteiligung aller Kantone an der Disposition der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache bei den Rückführungen ermöglicht.