Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage werden der Bundesversammlung die Entwürfe der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika, Chile, Israel, Neuseeland, Andorra, den Faröer Inseln, Grönland, Monaco, San Marino, Barbados, Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Cayman Inseln, Mauritius, den Seychellen, den Turks und Caicos Inseln sowie Uruguay unterbreitet.
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA verabschiedet. Die Verhandlungsmandate betreffen die Aufnahme von AIA-Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA), aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.
Der Bundesrat hat am 19. November 2014 im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA bzw. AIA-Vereinbarung) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des Standards für den automatischen Informationsaustausch der OECD (AIA-Standard) und beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2015 das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet. Damit werden die rechtlichen Grundlagen des AIA geschaffen, ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er eingeführt werden soll.
Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Das setzt voraus, dass die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufgenommen werden, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA zu hinterlegen ist (Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f MCAA). Mit den vorliegenden Bundesbeschlussentwürfen soll der Bundesrat ermächtigt werden mitzuteilen, dass die betreffenden Länder in die durch das Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 MCAA aufzunehmen seien. Die einzelnen Bundesbeschlussentwürfe bedürfen der Genehmigung durch die Bundesversammlung.
Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika, Chile, Israel und Neuseeland entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Aufgrund ihrer engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz, der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Datensicherheit im Steuerbereich, dem Vorhandensein von angemessenen Regelungen zur Regularisierung der Vergangenheit und – soweit erforderlich und wünschbar – punktuellen Verbesserungen des Marktzutritts für Finanzdienstleister, erfüllen diese Länder die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Die Einführung des AIA mit Andorra, den Faröer Inseln, Grönland, Monaco und San Marino ermöglicht es der Schweiz, ihr Netz von AIA-Partnerstaaten auf den gesamten europäischen Wirtschaftsraum auszudehnen. Die Umsetzung des AIA mit Barbados, Bermuda, den britischen Jungferninseln, den Cayman Inseln, Mauritius, den Seychellen, den Turks und Caicos Inseln und Uruguay erlaubt es, wichtige sektorielle oder regionale Finanzplätze ins AIA-Netzwerk einzubinden, was im Hinblick auf die Schaffung eines globalen Level Playing Field mit weltweit gleichartigen Wettbewerbsbedingungen wichtig ist.
Die mit dieser Vorlage für 2018 geplante Einführung des AIA mit einem ersten Austausch ab 2019 wird generell dazu beitragen, die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken. Die Einführung des AIA mit diesen Staaten und Territorien stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des AIA mit einem Grossteil der G20-Staaten, der OECD-Staaten, der europäischen Staaten und der wichtigen Finanzplätze der Welt dar.