Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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Die Verhandlungen mit den USA in Bezug auf den Wechsel vom FATCA Modell 2 auf das FATCA Modell 1 (reziproker Datenaustausch) wurden aufgenommen.

Am 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des AIA unterzeichnet. Die Bundesversammlung hat den entsprechenden Beschluss in der Sommersession 2016 gutgeheissen. Australien und die Schweiz werden ab 2017 Daten erheben und diese ab 2018 austauschen. Weiter hat die Schweiz im Januar und Februar 2016 mit Norwegen, Island, Kanada, Japan und der Republik Korea sowie den Territorien Guernsey, Jersey und der Insel Man gemeinsame Erklärungen zur Einführung des AIA unterzeichnet. Die Botschaft wurde am 6. Juli 2016 verabschiedet. Das Parlament wird in der Wintersession 2016 definitiv über die entsprechenden Bundesbeschlüsse beschliessen, sodass der AIA mit diesen Staaten und Territorien am 1. Januar 2017 wirksam werden sollte. Die Finanzinstitute der beteiligten Staaten und Territorien werden ab 2017 Kontodaten ausländischer Staatsangehöriger sammeln und im darauf folgenden Jahr erstmals austauschen.

1.2 Bilaterale Aktivierungen für 2018/19

Die Liste der weiteren Staaten, mit denen die Schweiz den AIA im Rahmen dieser Vorlage einführen will, stützt sich auf die in den Verhandlungsmandaten des Bundesrates definierten Kriterien (Level Playing Field; angemessene Regularisierungsmöglichkeiten; hinreichende Vertraulichkeit und Datensicherheit bezüglich Steuerdaten; Verbesserung des Marktzugangs für Finanzdienstleistungen). Diese Liste trägt auch den internationalen Entwicklungen, der Bedeutung eines Netzwerks von passenden AIA-Partnerstaaten sowie den Anliegen der Wirtschaft Rechnung.

Folgende Staaten und Territorien sollen von dieser Serie von bilateralen Aktivierungen erfasst werden:  G20-Staaten (Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika);

 OECD-Staaten (Chile, Israel, Neuseeland);

 Staaten innerhalb Europas mit Bezügen zur Europäischen Union (Andorra, Faröer Inseln, Grönland,

Monaco, San Marino);

 Staaten und Territorien mit sektoriell bzw. regional bedeutenden Finanzplätzen (Barbados, Ber-

muda, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Mauritius, Seychellen, Turks und Caicos Inseln, Uruguay).

Damit der AIA mit diesen Partnerstaaten eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Das setzt voraus, dass die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA zu hinterlegen ist (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f MCAA). Gegenstand dieser Vorlage bilden die Entwürfe von entsprechenden Bundesbeschlüssen, welche den Bundesrat ermächtigen mitzuteilen, dass die vorgenannten Staaten und Territorien in die durch das Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 des MCAA aufzunehmen sind. Jeder Entwurf der Bundesbeschlüsse bedarf der einzelnen Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Die Einführung des AIA für 2018/2019 ist mit weiteren Staaten beabsichtigt, so insbesondere mit den Finanzplätzen Singapur und Hongkong. Aufgrund der von diesen Staaten adoptierten Strategien wird der AIA jedoch nicht auf der Grundlage des MCAA umgesetzt, sondern mit spezifischen bilateralen AIA-Abkommen, die noch finalisiert werden müssen und der Genehmigung durch das Parlament unterstehen. Diese Abkommen bilden nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Mit dieser Vorlage ist die Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA einzuführen beabsichtigt, noch nicht abgeschlossen. Weitere, bisher nicht berücksichtigte Staaten und Territoren sollen später folgen. Da jede Vereinbarung zur Einführung des AIA zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat der parlamentarischen Genehmigung unterliegt, muss die Schweiz im Vergleich zur Mehrheit ihrer Partnerstaaten den entsprechenden Prozess zur Einführung des AIA viel früher einleiten. Die Verhandlungen mit der nächsten Gruppe von Partnerstaaten müssen deshalb so früh wie möglich aufgenommen werden, damit der AIA mit diesen Staaten in Übereinstimmung mit den Erwartungen der internationalen Staatengemeinschaft und den Verpflichtungen der Schweiz rechtzeitig umgesetzt werden kann. Dabei wird der Auswahl der Staaten (insb. restliche G20-Staaten) und der Konsolidierung des Level Playing Field eine besondere Bedeutung zukommen. Es ist vorgesehen, Anfang 2017 den